Kontrollbericht zu Jakob Stief Gasthaus u. Metzgerei e. K., Schrobenhausen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Jakob Stief Gasthaus u. Metzgerei e. K.
Aichacher Straße 21, Schrobenhausen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    18. Januar 2019
  • Frist
    20. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Jakob Stief Gasthaus u. Metzgerei e. K., Schrobenhausen [#40184]
Datum
18. Januar 2019 19:50
An
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Jakob Stief Gasthaus u. Metzgerei e. K. Aichacher Straße 21, Schrobenhausen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
WG: Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)-Weitergabe von personenbezogenen Daten [#40…
Von
Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Betreff
WG: Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)-Weitergabe von personenbezogenen Daten [#40184]
Datum
21. Januar 2019 12:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag vom 18.01.2019 ist bei uns eingegangen. Hierin widersprechen Sie einer Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten. Wir fordern Sie hiermit auf, diesen Widerspruch zurückzunehmen, da wir nach § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Verlangen des Lebensmittelunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift offenzulegen haben. Es besteht in diesem Fall kein Widerspruchsrecht Ihrerseits gemäß Art. 21 DSGVO. Wir weisen darauf hin, dass ohne eine Rücknahme Ihres Widerspruches der Antrag unvollständig ist und eine Bearbeitung somit nicht möglich ist. Sollte bis zum 01.02.2019 keine Rücknahme (schriftlich oder per E-Mail) erfolgen, so wird Ihr Antrag als erledigt angesehen. Mit freundlichen Grüßen