Kontrollbericht zu Jannys Eis Café, Pinneberg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Jannys Eis Café
Heinrich-Christiansen-Straße 43
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    26. Januar 2019
  • Frist
    30. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Michael Haydn
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
Michael Haydn
Betreff
Kontrollbericht zu Jannys Eis Café, Pinneberg [#50431]
Datum
26. Januar 2019 13:32
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Topf Secret Zu wenige Infos

Offenbar gibt die Behörde zu wenige Informationen heraus.

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Jannys Eis Café Heinrich-Christiansen-Straße 43 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Haydn <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Haydn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Haydn
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Haydn, die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebe…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Jannys Eis Café, Pinneberg [#50431]
Datum
22. Februar 2019 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
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KontrollberichtzuJannysEisCafPinneberg.eml
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4,2 KB
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658 Bytes


Sehr geehrter Herr Haydn, die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Pinneberg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Mit Ihrem Antrag haben Sie der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an einen Dritten, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, unter Vorbehalt widersprochen. Eine Bestätigung, den Antrag aufrechterhalten zu wollen, unter dem Vorbehalt, erst nach Bekanntgabe der Entscheidung über Ihren Antrag einem beteiligten Dritten gegenüber und dessen erklärter Nachfrage nach Ihren Daten entscheiden zu wollen, ob Sie den Antrag zurücknehmen, ist jedoch unzulässig. § 11 LDSG SH gewährt Ihnen weder ein vorweggenommenes noch ein nachträgliches Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 DSGVO, da eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Da einem beteiligten Dritten nach § 5 Abs. 2 S. 4 VIG die Entscheidung über den Antrag - und damit nach dessen Bearbeitung - bekannt zu geben ist, trifft auch die zuständige Behörde die Offenlegungspflicht Ihrer Daten auf Nachfrage erst nach der Bearbeitung des Antrages. Ein nachträgliches Widerspruchsrecht widerspräche daher nicht nur dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut des § 5 Abs. 2 S. 4 VIG, sondern würde auch eine Umgehung des § 11 LDSG SH bedeuten. Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags bitten wir Sie daher um vorbehaltslose Bestätigung der in Ihrem Antrag enthaltenen Anschrift. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Zudem verarbeiten auch wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen. Bitte lesen Sie sich die Datenschutzerklärung gründlich durch und teilen Sie uns im Anschluss mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
Michael Haydn
Sehr geehrte Damen und Herren, "Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags bitten wir Sie daher um vorbehaltslos…
An Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Details
Von
Michael Haydn
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Jannys Eis Café, Pinneberg [#50431]
Datum
2. April 2019 23:11
An
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, "Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags bitten wir Sie daher um vorbehaltslose Bestätigung der in Ihrem Antrag enthaltenen Anschrift." Ist hiermit bestätigt. "Bitte lesen Sie sich die Datenschutzerklärung gründlich durch und teilen Sie uns im Anschluss mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten möchten." Ich möchte den Antrag aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen Michael Haydn Anfragenr: 50431 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Haydn << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Bezug: Mein Bescheid vom 03.06.2019 Aktenzeiche…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
21. Juni 2019 10:29
Status
Anfrage abgeschlossen

Rechtsgutachten für „Topf Secret“

Schleswig-Holstein weigert sich leider, Beanstandungen bei Betrieben herauszugeben und beruft sich zu unrecht auf die Regelung im LFGB.

Hier finden Sie ein Rechtsgutachten, das die rechtliche Lage zu „Topf Secret“ klarstellt. Sie können die Behörde gerne davon in Kenntnis setzen oder das Gutachten nutzen, um rechtlich gegen die Behörde vorzugehen.

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4,1 KB


Bezug: Mein Bescheid vom 03.06.2019 Aktenzeichen: 22-1-211 D07 #45654 Sehr geehrter Herr Haydn, entsprechend meines Bescheides vom 28.03.2019 gewähre ich Ihnen hiermit folgende Informationen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) VIG über den Betrieb "Janny's Eis Café, Heinrich-Christiansen-Straße 43 in << Adresse entfernt >>": 1. Die letzte amtliche lebensmittelrechtliche Kontrolle fand am 26.10.2018 statt. Der Betrieb wurde 2019 abgemeldet. 1. Es sind im Rahmen dieser Kontrolle keine Beanstandungen festgestellt worden, bzw. keine Beanstandungen festgestellt worden, zu deren Veröffentlichung ich Ansehung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 40 Abs. 1a LFGB berechtigt bin. Mit freundlichen Grüßen