Kontrollbericht zu KachlerHofer, Langenfeld

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
KachlerHofer
Schmiedgasse 10
91474 Langenfeld

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die Betriebskontrolle am 07.05.2020 ergab 3 Beanstandungen
Die Betriebskontrolle am 03.09.2021 ergab 1 Beanstandung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Mai 2022
  • Frist
    14. Juni 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu KachlerHofer, Langenfeld [#248822]
Datum
11. Mai 2022 21:00
An
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: KachlerHofer Schmiedgasse 10 91474 Langenfeld 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248822 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248822/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Sehr << Antragsteller:in >> der Eingang Ihrer Anfrage nach dem VIG wird bestätigt. Eine entsprechende…
Von
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Betreff
WG: Kontrollbericht zu KachlerHofer, Langenfeld [#248822]
Datum
12. Mai 2022 15:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> der Eingang Ihrer Anfrage nach dem VIG wird bestätigt. Eine entsprechende Mitteilung erhalten Sie auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Bestätigung Eingang der Anfrage Bestätigung Eingang der Anfrage
Von
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Via
Briefpost
Betreff
Bestätigung Eingang der Anfrage
Datum
16. Mai 2022
Status
Warte auf Antwort
Bestätigung Eingang der Anfrage
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Erfolgreicher Bescheid - Neustadt an der Aisch - Metzgerei Kachler-Hoferer Erfolgreicher Bescheid - Neustadt an de…
Von
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Via
Briefpost
Betreff
Erfolgreicher Bescheid - Neustadt an der Aisch - Metzgerei Kachler-Hoferer
Datum
20. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
Erfolgreicher Bescheid - Neustadt an der Aisch - Metzgerei Kachler-Hoferer
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem Antrag nach dem VIG wurde dem Grunde nach stattgegeben. Eine entspr…
Von
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Betreff
WG: Kontrollbericht zu KachlerHofer, Langenfeld [#248822]
Datum
20. Juni 2022 08:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem Antrag nach dem VIG wurde dem Grunde nach stattgegeben. Eine entsprechende Mitteilung erhalten Sie auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde abschließend bearbeitet und entschieden. Eine entspre…
Von
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Betreff
WG: Kontrollbericht zu KachlerHofer, Langenfeld [#248822]
Datum
5. Juli 2022 10:45
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage wurde abschließend bearbeitet und entschieden. Eine entsprechende Nachricht mit der gewünschten Informationsgewährung erhalten Sie auf dem Postweg. Die Anfrage ist somit abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen

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Von
Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
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Briefpost
Betreff
Erfolgreiche Antwort mit Kontrollbericht - Neustadt an der Aisch - Metzgerei Kachler-Hoferer
Datum
5. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
Erfolgreiche Antwort mit Kontrollbericht - Neustadt an der Aisch - Metzgerei Kachler-Hoferer Die Betriebskontrolle am 07.05.2020 ergab 3 Beanstandungen Die Betriebskontrolle am 03.09.2021 ergab 1 Beanstandung