Kontrollbericht zu Kaya Imbiss, Rotenburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Kaya Imbiss
Am Neuen Markt 14
27356 Rotenburg (Wümme)

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Januar 2019
  • Frist
    26. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Landkreis Rotenburg (Wümme) - Veterinäramt
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Auskunft über: Kaya Imbiss, Am Neuen Markt 14, Rotenburg (Wümme…
Von
Landkreis Rotenburg (Wümme) - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Auskunft über: Kaya Imbiss, Am Neuen Markt 14, Rotenburg (Wümme)
Datum
22. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 22.1.2019. 27356. Sie haben der Datenweitergabe Ihrer persönlichen Daten gemäß Art. 21 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) widersprochen. Da die Datenverarbeitung auf einer rechtlichen Verpflichtung, nämlich S 5 Abs. 2 Satz 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG), beruht, greift Art. 21 DS-GVO hier nicht. Sollte der betroffene Lebensmittelunternehmer die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift verlangen, bin ich gezwungen, diesem Verlangen nachzukommen. Bitte teilen Sie schriftlich innerhalb von zwei Wochen mit, ob Sie trotz der möglichen Datenweitergabe Ihren Antrag aufrechterhalten möchten. Erst nach dieser Mitteilung wird der Antrag weiter bearbeitet. Sie können für Ihre Antwort das beigefügte Formular verwenden. Falls Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, wird eine Anhörung des betroffenen Betriebes erfolgen, was nach S 5 Abs. 2 Satz 2 VIG eine Bearbeitungsfrist von zwei Monaten zur Folge hat. Neben Ihrem Antrag ist eine Vielzahl ähnlicher Anträge eingegangen. Alle Anträge werden geprüft und beschieden. Es ist jedoch nicht absehbar, ob die in S 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen eingehalten werden können. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags ab. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Rotenburg (Wümme) - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Kaya Imbiss, Rotenburg [#48482]
Datum
22. Januar 2019 23:46
An
Landkreis Rotenburg (Wümme) - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Kaya Imbiss Am Neuen Markt 14 27356 Rotenburg (Wümme) 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Rotenburg (Wümme) - Veterinäramt
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag habe ich erhalten. Alle weiteren Nachrichten in dieser Angelegenheit wer…
Von
Landkreis Rotenburg (Wümme) - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Kaya Imbiss, Rotenburg [#48482]
Datum
24. Januar 2019 15:30
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag habe ich erhalten. Alle weiteren Nachrichten in dieser Angelegenheit werden per Brief auf dem Postweg versendet. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Rotenburg (Wümme) - Veterinäramt
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Auskunft über: Kaya Imbiss, Am Neuen Markt 14, Rotenburg (Wüm…
Von
Landkreis Rotenburg (Wümme) - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz; Auskunft über: Kaya Imbiss, Am Neuen Markt 14, Rotenburg (Wümme)
Datum
21. Februar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf mein Schreiben vom 29.1.2019. Ihre Verbraucheranfrage beantworte ich wie folgt: In der Vergangenheit hat ein Wechsel des Betreibers des oben 27356 angegebenen Betriebes stattgefunden. Seit dem Wechsel wurden keine lebensmittelrechtlichen Kontrollen in dem Betrieb durchgeführt.