Kontrollbericht zu Kebap-Haus, Filderstadt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Kebap-Haus
Uhlbergstraße 61
70794 Filderstadt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. September 2021
  • Frist
    2. November 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Esslingen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Kebap-Haus, Filderstadt [#230121]
Datum
29. September 2021 01:00
An
Landkreis Esslingen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Kebap-Haus Uhlbergstraße 61 70794 Filderstadt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230121/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Esslingen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Wegen Ziffer 2 der Anfrage wird der Betrieb erst angehört, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen Monat verl…
Von
Landkreis Esslingen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
30. September 2021
Status
Warte auf Antwort
Wegen Ziffer 2 der Anfrage wird der Betrieb erst angehört, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen Monat verlängert. Pauschale Androhung über die Erhebung von unbegrenzten Kosten wenn der Verwaltungsaufwand über 1.000 EUR liegt.

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<< Anfragesteller:in >>
Lebensmittelüberwachung; Anfrage nach VIG; Ihr Zeichen: 24-581.32/00781 [#230121] Lebensmittelüberwachung; Anfrage…
An Landkreis Esslingen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Lebensmittelüberwachung; Anfrage nach VIG; Ihr Zeichen: 24-581.32/00781 [#230121]
Datum
4. Oktober 2021 22:46
An
Landkreis Esslingen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Lebensmittelüberwachung; Anfrage nach VIG; Ihr Zeichen: 24-581.32/00781 Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ihrem Schreiben vom 30.09.2021 entnehme ich, dass Sie mir Gebühren und Auslagen in unbegrenzter Höhe in Rechnung stellen werden, sobald der Verwaltungsaufwand 1.000€ überschreitet. Bei einem üblichem Geschäftsgebahren erwarte ich, dass die zu erwartetenden Kosten dem Auskunftssteller vorab mitgeteilt werden. Leider kommen Sie der in meiner Anfrage gestellten Bitte nach der Mitteilung der zu erwartenden Kosten nicht nach. Die pauschale Androhung von unbegrenzten Kosten empfinde ich daher als einen Akt der Einschüchterung mit dem das Auskunftsersuchen der Bürger offensicherlich abgewehrt werden soll. Über diese Art der Kommunikation zwischen Behörden und Bürgern bin ich enttäuscht und ich würde mir einen konstruktiveren Umgang Ihreseits mit dem Thema wünschen. Pauschale und unbegrenzte Kosten kann und werde ich selbstverständlich nicht akzeptieren. Hiermit lege ich Widerspruch gegen die angedrohten Gebühren und Auslagen un unbegrenzter Höhe ein. Ferner bitte ich um eine konkrete Kosteninformation zu den ggf. bei der weiteren Bearbeitung anfallenden Gebühren. Ohne meine vorherige aktive Zustimmung zur Kostenübernahme, werde ich keinerlei Kostenrechnungen begleichen! In Ihrem Schreiben haben Sie darauf verwiesen, dass Sie wegen Ziffer 2 meiner Anfrage zuerst noch den Betrieb anhören müssen. In Ziffer 2 meiner Anfrage habe ich um eine Offenlegung des Kontrollberichtes nur gebeten, wenn es bei dem Betrieb Beanstandungen gab. Kann ich Ihre Aussage so interpretieren, dass es bereits Beanstandungen gab und Sie deswegen den Betrieb anhöhren müssen für eine Herausgabe der Kontrollberichte? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230121 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230121/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>