Kontrollbericht zu KFC, Hamburg

1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:

KFC
Hamburger Straße 43
22083 Hamburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Dezember 2021
  • Frist
    25. Januar 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu KFC, Hamburg [#236093]
Datum
22. Dezember 2021 13:11
An
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: KFC Hamburger Straße 43 22083 Hamburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236093 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236093/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr Antragsteller/in Ihre Mail ist im Funktionspostfach „Lebensmittelüberwachung“ im Bezirksamt Hamburg-Nord eing…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Automatische Antwort: Kontrollbericht zu KFC, Hamburg [#236093]
Datum
22. Dezember 2021 14:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Mail ist im Funktionspostfach „Lebensmittelüberwachung“ im Bezirksamt Hamburg-Nord eingegangen. Dieses Postfach wird täglich mehrfach eingesehen, Ihr Anliegen wird schnellstmöglich bearbeitet und der oder die zuständige Sachbearbeiter/in wird sich umgehend bei Ihnen melden soweit erforderlich. BEZIRKSAMT HAMBURG-NORD Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung - Kümmellstraße 6, 20249 Hamburg
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier eingeg…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu KFC, Hamburg [#236093] VIG 21/21
Datum
22. Dezember 2021 14:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier eingegangen. Eingangsdatum: 22.12.2021 Betrieb: KFC Hamburger Str. 27, 22083 Hamburg Lfd. Nr.: 21/21 Vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung beabsichtigt das Bezirksamt Ihnen Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Prüfungen zu geben (Routinekontrollen, Nachkontrollen, Anlasskontrollen). Soweit Sie in Ihrer Anfrage Ihre vollständige Anschrift nicht angegeben haben, bitten wir Sie, dieses nachzuholen. Ihre Anschrift ist zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich, weil die Beantwortung aus Datenschutzgründen ausschließlich per Briefpost erfolgen wird. Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunftserteilung gemäß § 5 VIG anhören wird und gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten ist, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Diese Nachfrage ist nicht an Fristen gebunden und kann somit auch erfolgen, wenn Ihnen bereits eine Auskunft erteilt worden ist. Wenn Sie also auch zu einem späteren Zeitpunkt die Weitergabe Ihrer Daten nicht wünschen, kann das Bezirksamt dennoch auch später zur Herausgabe Ihrer Daten verpflichtet sein. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Sie nicht gesondert informieren werden, wenn gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG ein Antrag von dem betroffenen Betrieb zur Weitergabe ihrer Daten gestellt wird. Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 VIG sind Anträge nach dem VIG in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden. Im Fall einer Beteiligung Dritter, z.B. durch eine Anhörung, verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Im Übrigen weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Auskunft nach dem VIG voraussichtlich gebührenfrei erfolgen wird (§ 7 Absatz 1 VIG). Dies gilt nicht für ein ggf. späteres Widerspruchsverfahren, soweit Ihr Antrag abzulehnen ist. Bezirksamt Hamburg-Nord Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Kümmellstraße 6 20249 Hamburg Fax: 040/4279-04016 Tel: 040/42804-6303 Unsere Datenschutzerklärung und allgemeinen Informationen nach den Art. 12-14 der Datenschutzgrundverordnung finden Sie hier: https://www.hamburg.de/hamburg-nord/d...
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Bescheid

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Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Bescheid
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Auskunft über falschen Zeitraum: Nur die letzten beiden Kontrollen anstelle der angefragten 5 Jahre.
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Auskunft über falschen Zeitraum: Nur die letzten beiden Kontrollen anstelle der angefragten 5 Jahre.

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Widerspruch PER FAX Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Nord Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und U…
An Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
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Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
29. April 2022
An
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Hamburg-Nord Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Lebensmittelsicherheit/Gewerbeüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Auskunftsbescheid vom 07.04.2022 zu meiner VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu KFC, Hamburg" vom 22.12.2021 (#236093) lege ich Widerspruch ein. Begründung: Ich habe Informationen zu Kontrollen der vergangenen 5 Jahre angefragt. Ihre Auskunft umfasst jedoch nur die letzten beiden Kontrollen. Bitte erstellen Sie eine neue Auskunft über den angefragten Zeitraum. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,