Kontrollbericht zu Klein Prag im Gasthaus Bremser, Diez

1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:

Klein Prag im Gasthaus Bremser
Marktplatz 4
65582 Diez

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. November 2021
  • Frist
    21. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreisverwaltung Rhein-Lahn - Abteilung Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Klein Prag im Gasthaus Bremser, Diez [#233176]
Datum
17. November 2021 18:46
An
Kreisverwaltung Rhein-Lahn - Abteilung Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Klein Prag im Gasthaus Bremser Marktplatz 4 65582 Diez 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233176 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233176/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Rhein-Lahn - Abteilung Veterinärwesen
Eingangsbestätigung
Von
Kreisverwaltung Rhein-Lahn - Abteilung Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
19. November 2021
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
443,8 KB
Eingangsbestätigung
Kreisverwaltung Rhein-Lahn - Abteilung Veterinärwesen
Bescheid mit ausschließlicher Einsichtnahme der Kontrollberichte bei der Behörde vor Ort. Der Bescheid muss daher …
Von
Kreisverwaltung Rhein-Lahn - Abteilung Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
20. Dezember 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
366,2 KB
Bescheid mit ausschließlicher Einsichtnahme der Kontrollberichte bei der Behörde vor Ort. Der Bescheid muss daher als abgelehnt bewertet werden.
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, gegen ihren Bescheid vom 20.12.2021 zu meiner VIG-Anfrage Kle…
An Kreisverwaltung Rhein-Lahn - Abteilung Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
22. Dezember 2021
An
Kreisverwaltung Rhein-Lahn - Abteilung Veterinärwesen
Status
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, gegen ihren Bescheid vom 20.12.2021 zu meiner VIG-Anfrage Klein Prag im Gasthaus Bremser, Marktplatz 4, 65582 Diez lege ich Widerspruch ein. Begründung: Es liegt kein wichtiger Grund für eine Abweichung von der gewünschten Art der Informationserteilung vor. Insbesondere ist es ermessensfehlerhaft, die Auskunft nur im Rahmen von Akteneinsicht oder bloße mündliche Auskunftserteilung zugänglich zu machen (so auch VG Weimar, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 8 E 423/19, juris Rn. 25 f.; VG Augsburg, Urteile vom 30. April 2019 - Au 1 K 19.244; Au 1 K 19.242, juris). Ihrer Vorgabe einer ausschließlichen Akteneinsicht in Ihrer Behörde widerspreche ich. Eine ausschließliche Informationsgewährung in Form einer Akteneinsicht widerspricht dem ausdrücklichen Ziel des VIG, dass alle Verbraucher Anspruch auf die angeforderten Information erhalten: (1) Nicht am Behördenstandort wohnhafte Konsumenten werden durch Ihre Behörde von Verbraucherinformationen ausgeschlossen. § 2 Abs. 1 Satz 1 VIG normiert jedoch ein "Jedermannsrecht". Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu geurteilt, dass dieses sogar Personen zusteht, die sich in Sicherheitsverwahrung befinden (Urteil vom 29.08.2019 - BVerwG 7 C 29.17). (2) Berufstätigen Antragstellerinnen werden durch Ihre Behörde Verbraucherinformationen vorenthalten. (3) Sie versuchen Antragstellerinnen durch die hohen Kosten und den Zeitaufwand einer Anreise von einer Informationsgewährung abzuhalten. (4) Eine barrierefreier Teilhabe ist durch das Vorgehen Ihrer Behörde nicht möglich. Diese bedeutet wesentlich mehr als einen rollstuhlgerechten Zugang. Qualitativ hochwertige elektronische Dokumente (z. B. als PDF) ermöglichen beispielsweise auch Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit eine Teilhabe. Hier fehlt es Ihnen offensichtlich an Sensibilisierung. Ich schlage vor, dass Sie sich hierzu von Ihrem bzw. Ihrer Behindertenbeauftragen beraten lassen. (5) Dass Sie Antragsteller und Behördenmitarbeiter während der Corona-Pandemie vorsätzlich dem Risiko einer Infektion aussetzen möchten, sei ebenfalls erwähnt. Damit werden insbesondere Risikogruppen von einer Informationgewährung ausgeschlossen. Antidiskriminierung gestaltet sich anders. (6) Unter Umweltschutzgesichtspunkten sind die von Ihrer Behörde eingeforderten, unnötigen Reisen ein Offenbahrungseid. Überdies können Sie nicht einmal sicherstellen, dass die Akteneinsicht trotz Anreise immer durchgeführt werden kann: Behördenmitarbeiterinnen erkranken, Dokumente sind nicht verfügbar, ... Kurz: Die von Ihnen ausschließlich angebotene Akteneinsicht ist kein Mittel um die angefragten Informationen zu gewähren. Sie ist ein Mittel, um die angefragten Informationen zu verweigern. Damit sabotiert Ihre Behörde Informationrechte nach dem VIG. Ich forderere Sie auf, meinem Antrag wie gefordert durch Zusendung aller "Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden" stattzugeben. Mit freundlichen Grüßen,
Kreisverwaltung Rhein-Lahn - Abteilung Veterinärwesen
Auskunft: - Kontrollbericht 09.03.2020 - Kontrollbericht 10.10.2021
Von
Kreisverwaltung Rhein-Lahn - Abteilung Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. Februar 2022
Status
Warte auf Antwort
Auskunft: - Kontrollbericht 09.03.2020 - Kontrollbericht 10.10.2021

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<< Anfragesteller:in >>
Zeitraum der Informationsgewährung PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst einmal vielen Dank für die Zu…
An Kreisverwaltung Rhein-Lahn - Abteilung Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Zeitraum der Informationsgewährung
Datum
6. Februar 2022
An
Kreisverwaltung Rhein-Lahn - Abteilung Veterinärwesen
Status
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst einmal vielen Dank für die Zusendung der letzten beiden Kontrollberichte zu meiner VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Klein Prag im Gasthaus Bremser, Diez". Leider habe ich überlesen, dass sich Ihr Bescheid nur auf die letzten beiden Kontrollen bezog. Ich habe jedoch Informationen zu den vergangenen 5 Jahren beantragt. Bitte teilen Sie mir mir, ob sie den Bescheid anpassen möchten oder ob ich eine neue Anfrage hierzu stellen soll. Mit freundlichen Grüßen,