Kontrollbericht zu Klienbaude, Leinefelde-Worbis

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Klienbaude
Kliengasse 40
37327 Leinefelde-Worbis

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. April 2023
  • Frist
    28. Juni 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landratsamt des Landkreises Eichsfeld - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Klienbaude, Leinefelde-Worbis [#276938]
Datum
22. April 2023 10:36
An
Landratsamt des Landkreises Eichsfeld - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Klienbaude Kliengasse 40 37327 Leinefelde-Worbis 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 276938 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276938/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt des Landkreises Eichsfeld - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihr Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz zum Betrieb Klienbaude Kliengasse 4…
Von
Landratsamt des Landkreises Eichsfeld - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung
Datum
24. April 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
331,6 KB
Ihr Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz zum Betrieb Klienbaude Kliengasse 40 37327 Leinefelde-Worbis ist hier am 22.04.2023 elektronisch eingegangen. Nach Prüfung teile ich Ihnen mit, dass vor einem entsprechenden Informationszugang die Rechte betroffener Dritter jeweils zu wahren sind und diese zunächst angehört werden müssen. Aus diesem Grund kann sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängern. Ich mache Sie zusätzlich darauf aufmerksam, dass gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 des Verbraucherinformationsgesetzes dem anzuhörenden Dritten auf Nachfrage Name und Anschrift des Antragstellers mitzuteilen sind.
Landratsamt des Landkreises Eichsfeld - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Amtliche Lebensmittelüberwachung Der von Ihnen angefragte Betrieb hat nach 8 5 Absatz 2 Satz 4 Verbraucherinformat…
Von
Landratsamt des Landkreises Eichsfeld - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung
Datum
3. Mai 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
305,5 KB
Der von Ihnen angefragte Betrieb hat nach 8 5 Absatz 2 Satz 4 Verbraucherinformationsgesetz beantragt, Ihre Identität zu erfahren. Zuvor gebe ich Ihnen Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen. Falls Sie der Informationsweitergabe widersprechen, wird das Verfahren an dieser Stelle beendet und Ihr Antrag gilt als zurückgenommen. Hören wir bis zum 19.05.2023 nichts von Ihnen, werden wir die Information herausgeben und Ihren Antrag weiter bearbeiten. Ihre Stellungnahme im Anhörungsverfahren erwarte ich bis zum 19.05.2023.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung [#276938] Guten Tag, Ihr Geschäftszeichen: [geschwärzt] Da das VIG die Hera…
An Landratsamt des Landkreises Eichsfeld - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Amtliche Lebensmittelüberwachung [#276938]
Datum
8. Mai 2023 19:19
An
Landratsamt des Landkreises Eichsfeld - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ihr Geschäftszeichen: [geschwärzt] Da das VIG die Herausgabe auf Nachfrage erlaubt, stimme ich der Informationsweitergabe zu. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 276938 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landratsamt des Landkreises Eichsfeld - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Amtliche Lebensmittelüberwachung 1. Ihrem Informationsbegehren vom 22.04.2023 hinsichtlich der bei der Lebensmitte…
Von
Landratsamt des Landkreises Eichsfeld - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung
Datum
15. Mai 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB
1. Ihrem Informationsbegehren vom 22.04.2023 hinsichtlich der bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde vorliegenden Informationen zu den letzten beiden Betriebskontrollen im Betrieb Klienbaude, Kliengasse 40, 37327 Leinefelde-Worbis wird stattgegeben. 2. Dem betroffenen Lebensmittelunternehmer wird eine Frist von zwei Wochen eingeräumt, in welcher er die Möglichkeit hat, gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. 3. Nach Fristablauf erfolgt, soweit kein Antrag des Lebensmittelunternehmers auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt wurde, die Ihrerseits beantragte Information in einer separaten Mitteilung auf dem Postweg. 4. Diese Entscheidung ergeht kostenfrei.

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Landratsamt des Landkreises Eichsfeld - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihre Anfrage nach VIG anbei finden Sie, entsprechend Ihrem Antrag vom 22.04.2023 …
Von
Landratsamt des Landkreises Eichsfeld - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihre Anfrage nach VIG
Datum
1. Juni 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,3 MB
anbei finden Sie, entsprechend Ihrem Antrag vom 22.04.2023 nach Verbraucherinformationsgesetz, die Kontrollberichte zu Betriebskontrollen mit Beanstandungen vom 27.07.2021 sowie 26.10.2022 im Betrieb Klienbaude, 37339 Leinefelde-Worbis.