Kontrollbericht zu Klüver Hafenräucherei, Timmendorfer Strand

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Klüver Hafenräucherei
Strandstraße 37g
23669 Timmendorfer Strand

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2023
  • Frist
    20. Februar 2024
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Klüver Hafenräucherei, Timmendorfer Strand [#294765]
Datum
13. Dezember 2023 11:23
An
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Klüver Hafenräucherei Strandstraße 37g 23669 Timmendorfer Strand 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294765 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294765/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegange…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Klüver Hafenräucherei, Timmendorfer Strand [#294765]
Datum
27. Dezember 2023 11:15
Status
Warte auf Antwort
image001.png
10,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Ostholstein. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/GesundheitVerbraucherschutz/Verbraucherschutz/Service/Datenschutz/documents/Ds_Antrag_ohne_Wsp.html Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Klüver Hafenräucherei, Timmendorfer Strand“ vom…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Klüver Hafenräucherei, Timmendorfer Strand [#294765]
Datum
16. Januar 2024 01:42
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Klüver Hafenräucherei, Timmendorfer Strand“ vom 13.12.2023 (#294765) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag vom 13.12.2023 habe ich erst am 27.12 2023 erhalten. Aufgrun…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Betreff
WG: [EXTERN] Kontrollbericht zu Klüver Hafenräucherei, Timmendorfer Strand [#294765]
Datum
16. Januar 2024 12:59
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
2,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag vom 13.12.2023 habe ich erst am 27.12 2023 erhalten. Aufgrund Ihrer Anfrage habe ich zunächst den Betrieb angeschrieben. Leider habe ich versäumt, Sie hierüber zu informieren. Dieses bitte ich zu entschuldigen. Nach den Vorgaben des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) sollen Anträge in der Regel innerhalb eines Monats beschieden werden. Im Falle einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate; der Antragsteller ist hierüber zu unterrichten (§ 5 Abs. 2 VIG). Ihre Anfrage werde ich innerhalb der Frist beantworten und komme unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück.
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Bescheid auf Ihren Antrag vom 13.12.2023 gewähre ich Ihnen die begehrten Informationen über amtliche lebensmittelr…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
8. Februar 2024
Status
Warte auf Antwort
auf Ihren Antrag vom 13.12.2023 gewähre ich Ihnen die begehrten Informationen über amtliche lebensmittelrechtlichen Kontrollen des Betriebes „Fisch Feinkost Klüver GmbH & Co. KG" in Niendorf, Strandstr. 37g. Die Informationen werden Ihnen 1_4 Tage nach Bekanntgabe dieses Bescheides gegenüber dem Betrieb per E-Mail zugänglich gemacht. Verwaltun9skosten werden nicht erhoben.

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Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
[#294765] Klüver Hafenräucherei Niendorf Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 13.12.2023 haben…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Betreff
[#294765] Klüver Hafenräucherei Niendorf
Datum
11. März 2024 13:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 13.12.2023 haben Sie um Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen des Betriebes "Klüvers Hafenräucherei, Strandstr. 37g in Niendorf sowie darüber, ob im Rahmen dieser Überprüfungen etwaige Beanstandungen vorlagen, gebeten. Für den Fall, dass Beanstandungen vorlagen, beantragen Sie die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte. Die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Überprüfungen haben am 31.07.2018 und am 25.08.2022 stattgefunden. Im Rahmen der Kontrolle am 31.07.2018 wurden lebensmittelrechtliche Mängel festgestellt. Den dazugehörigen Kontrollbericht übersende ich Ihnen als Anhang zu Ihrer Information. Mit freundlichen Grüßen