Kontrollbericht zu Kortumstube, Mülheim an der Ruhr

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Kortumstube
Kettwiger Str. 48-50, << Adresse entfernt >> an der Ruhr, Deutschland

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Juli 2023
  • Frist
    5. August 2023
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Tobias Nalepa
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung Details
Von
Tobias Nalepa
Betreff
Kontrollbericht zu Kortumstube, Mülheim an der Ruhr [#282990]
Datum
2. Juli 2023 20:18
An
Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Kortumstube Kettwiger Str. 48-50, << Adresse entfernt >> an der Ruhr, Deutschland 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Nalepa Anfragenr: 282990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282990/ Postanschrift Tobias Nalepa << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Nalepa

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihre Anfrage vom 02.07.2023 ist bei mir eingegangen. Ich werde Ihre Anfrage prü…
Von
Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Kortumstube, Mülheim an der Ruhr [#282990]
Datum
13. Juli 2023 10:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Ihre Anfrage vom 02.07.2023 ist bei mir eingegangen. Ich werde Ihre Anfrage prüfen und bescheiden. Allerdings ist hierbei noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Des Weiteren weise ich Sie darauf hin, dass Ihr Name dem Antragsgegner (bzw. Betroffenen), bei entsprechendem Antrag des Betroffenen, offengelegt wird. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, bitte ich umgehend um entsprechende Mitteilung Ihrerseits. Vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass sollten Sie die Namensoffenlegung verweigern, Ihr Antrag nach dem VIG nicht bearbeitet werden kann. Ich gehe von einer Zustimmung aus, sofern Sie nicht innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt dieser E-Mail die Offenlegung Ihres Namens verweigern. Mit freundlichen Grüßen