Kontrollbericht zu Krammer, Pfaffenhofen an der Ilm

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Krammer
Türltorstraße 6
85276 Pfaffenhofen an der Ilm

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    14. Februar 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Krammer, Pfaffenhofen an der Ilm [#43229]
Datum
15. Januar 2019 23:10
An
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Krammer Türltorstraße 6 85276 Pfaffenhofen an der Ilm 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag auf Erteilung von Auskünften zu o. g. Betrieb nach dem Verbraucherinform…
Von
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Betreff
Kontrollbericht zu Krammer, Pfaffenhofen an der Ilm [#43229]
Datum
18. Januar 2019 10:10
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag auf Erteilung von Auskünften zu o. g. Betrieb nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 15.01.2019 haben wir erhalten. Um Ihr Anliegen bearbeiten zu können, fordern wir Sie hiermit auf, Ihren im Antrag erklärten Widerspruch zur Weitergabe von personenbezogenen Daten ("Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO") zurückzunehmen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG ist die Behörde verpflichtet, auf Verlangen des betroffenen Lebensmittelunternehmers Name und Anschrift des Antragstellers offenzulegen. Es besteht kein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO. Sollten Sie Ihren Widerspruch nicht zurücknehmen, ist eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich. Freundliche Grüße

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Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Ihre VIG-Anfrage Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, per E-Mail haben wir Sie aufgefordert…
Von
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Betreff
Ihre VIG-Anfrage
Datum
30. Januar 2019 12:00
Status
image001.gif
414 Bytes


Sehr geehrter Antragsteller, sehr geehrte Antragstellerin, per E-Mail haben wir Sie aufgefordert, Ihren im Antrag erklärten Widerspruch zur Weitergabe von personenbezogenen Daten zurückzunehmen. Bisher haben wir keine Rückmeldung von Ihnen erhalten. Sollten wir bis spätestens 06.02.2019 keine Rückmeldung Ihrerseits erhalten, betrachten wir Ihre Anfrage als gegenstandslos. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass der Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Mitteilung Ihrer Daten gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG zeitlich nicht begrenzt ist. So kann der Antrag des Unternehmers etwa auch zu einem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem Sie die Informationen bereits erhalten haben. Eine nachträgliche Antragsrücknahme, für den Fall, dass der Lebensmittelunternehmer Ihren Namen und Ihre Adresse in Erfahrung bringen möchte, ist demnach nicht möglich. Freundliche Grüße