Kontrollbericht zu Kristall, Münster

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Kristall
Kanalstraße 133, Münster

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. Februar 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Ingomar Otter
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt Details
Von
Ingomar Otter
Betreff
Kontrollbericht zu Kristall, Münster [#37728]
Datum
14. Januar 2019 19:05
An
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Kristall Kanalstraße 133, Münster 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ingomar Otter <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ingomar Otter
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Topf-Secret Anfrage Sehr geehrter Herr Otter, Ihre Anfrage vom 14.01.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie …
Von
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Betreff
Topf-Secret Anfrage
Datum
31. Januar 2019 11:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Otter, Ihre Anfrage vom 14.01.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Bitte teilen Sie uns Ihre vollständige Postanschrift mit, soweit uns diese nicht bereits vorliegt. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Topf-Secret Anfrage Sehr geehrter Herr Otter, die Veröffentlichung der Kontrolldaten stellt grundsätzlich einen E…
Von
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Betreff
Topf-Secret Anfrage
Datum
12. Februar 2019 10:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Otter, die Veröffentlichung der Kontrolldaten stellt grundsätzlich einen Eingriff in die geschützten Rechte der Unternehmer dar. Informationen, die die geschützten Rechte von Bürgerinnen und Bürgern berühren, werden von uns generell nur per Post versandt. Ich bitte hier um Ihr Verständnis, dass wir auch in diesem Fall nicht von unserem Grundsatz abweichen. Bitte teilen Sie uns nun Ihre Postanschrift mit, damit wir Ihnen das erste Ergebnis zusenden können. Mit freundlichen Grüßen
Ingomar Otter
AW: Topf-Secret Anfrage [#37728] Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte finden sie anbei meine Postadresse Mit f…
An Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt Details
Von
Ingomar Otter
Betreff
AW: Topf-Secret Anfrage [#37728]
Datum
23. Februar 2019 10:09
An
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte finden sie anbei meine Postadresse Mit freundlichen Grüßen Ingomar Otter Anfragenr: 37728 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ingomar Otter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Münster - Gesundheits- und Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. Februar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

Dokumente