Kontrollbericht zu KWA Hanns-Seidel-Haus

Anfrage an: Landratsamt München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
KWA Hanns-Seidel-Haus
Ottostraße 44
85521 Ottobrunn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    8. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu KWA Hanns-Seidel-Haus [#211831]
Datum
8. Februar 2021 15:40
An
Landratsamt München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: KWA Hanns-Seidel-Haus Ottostraße 44 85521 Ottobrunn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211831 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211831/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt München
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages auf Informationserteilung nach dem…
Von
Landratsamt München
Betreff
WG: Kontrollbericht zu KWA Hanns-Seidel-Haus [#211831]
Datum
9. Februar 2021 10:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages auf Informationserteilung nach dem VIG. Sie haben in Ihrem Antrag der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen. Wir weisen Sie darauf hin, dass auf Verlangen des betroffenen Lebensmittelunternehmers Name und Anschrift des Antragstellers offenzulegen ist (§ 5 Abs. 2 S. 4 VIG). Hiergegen steht Ihnen kein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO zu. Falls Sie den Widerspruch nicht zurücknehmen, können wir Ihren Antrag leider nicht weiter bearbeiten. Wir bitten Sie hierzu um Mitteilung bis spätestens 11.02.2021 Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt München
Sehr Antragsteller/in hiermit wird Ihr Antrag auf Informationserteilung nach dem VIG vom 08.02.2021 abgelehnt, da…
Von
Landratsamt München
Betreff
Kontrollbericht zu KWA Hanns-Seidel-Haus [#211831]
Datum
17. Februar 2021 11:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit wird Ihr Antrag auf Informationserteilung nach dem VIG vom 08.02.2021 abgelehnt, da Sie nicht fristgerecht (siehe Mail des Landratsamtes München vom 09.02.2021) die Widerspruchsrücknahme mitgeteilt haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich nehme in diesem Fall den Widerspruch zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragste…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu KWA Hanns-Seidel-Haus [#211831]
Datum
17. April 2021 19:44
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich nehme in diesem Fall den Widerspruch zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211831 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211831/

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Landratsamt München
Sehr Antragsteller/in mit Mail des Landratsamtes München vom 17.02.2021 wurde Ihr Antrag auf Informationserteilun…
Von
Landratsamt München
Betreff
AW: Kontrollbericht zu KWA Hanns-Seidel-Haus [#211831]
Datum
19. April 2021 08:37
Status
Sehr Antragsteller/in mit Mail des Landratsamtes München vom 17.02.2021 wurde Ihr Antrag auf Informationserteilung nach dem VIG abgelehnt, da Sie Ihren Widerspruch nicht innerhalb der genannten Frist (Fristsetzung bis 11.02.2021) zurückgenommen haben. Ihre Widerspruchsrücknahme vom 17.04.2021 ist somit verfristet. Sollte Ihrerseits ein Interesse an der Informationserteilung bestehen, so ist ein neuer Antrag auf Informationserteilung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen