Kontrollbericht zu La Brasserie, Erlangen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
La Brasserie
Nürnberger Straße 3
91052 Erlangen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. April 2022
  • Frist
    21. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu La Brasserie, Erlangen [#246575]
Datum
19. April 2022 08:57
An
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: La Brasserie Nürnberger Straße 3 91052 Erlangen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246575/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 19.04.2022 Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Informatio…
Von
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 19.04.2022
Datum
19. April 2022 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Informationsgewährung bezüglich des Betriebes La Brasserie, Nürnberger Str. 3, 91052 Erlangen ist am 19.04.2022 eingegangen. Ihrem Antrag kann leider nicht stattgegeben werden. Bei den beiden letzten Betriebskontrollen wurden keine nicht zulässigen Abweichungen festgestellt. Die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Verbraucherinformationsgesetz-VIG liegen somit nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 19.04.2022 [#246575] Sehr << Anrede >> vie…
An Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 19.04.2022 [#246575]
Datum
20. April 2022 11:29
An
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die schnelle Antwort. Können Sie mir noch kurz mitteilen, wann die letzten beiden Prüfungen durchgeführt wurden? Vielen Dank und freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246575/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 19.04.2022; Ihre E-Mail vom 20.04.2022 Sehr Antragsteller/in…
Von
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 19.04.2022; Ihre E-Mail vom 20.04.2022
Datum
25. April 2022 08:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen haben am 11.10.2021 und 25.01.2022 stattgefunden. Mit freundlichen Grüßen