Kontrollbericht zu La Dolce Vita, Altenkirchen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
La Dolce Vita
Wilhelmstraße 27
57610 Altenkirchen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    31. Januar 2019
  • Frist
    2. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu La Dolce Vita, Altenkirchen [#53867]
Datum
31. Januar 2019 11:31
An
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: La Dolce Vita Wilhelmstraße 27 57610 Altenkirchen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft
Lebensmittelüberwachung; Veterinärwesen hier: Ihr Antrag vom 31.01.2019 zum Betrieb "La Dolce Vita, Altenkirc…
Von
Kreisverwaltung Altenkirchen - Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Lebensmittelüberwachung; Veterinärwesen hier: Ihr Antrag vom 31.01.2019 zum Betrieb "La Dolce Vita, Altenkirchen"
Datum
7. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

geschwärzt
5,0 MB
Sehr geehrtAntragsteller/in sie haben eine Anfrage über das Online-Portal "FragDenStaat" an uns gerichtet und um lebensmittelrechtliche Informationen zu einem Betrieb in unserem Zuständigkeitsbereich gebeten. Gleichzeitig haben Sie der Datenweitergabe gemäß Art. 21 der Datenschutzgrungverordnung (DSGVO) wiedersprochen. Ihr Wiederspruch entfaltet vorliegend jedoch KEINE rechtliche Wirkung, da das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) eine ggfls. beantragte Datenweitergabe an den Lebensmittelunternehmer gesetzlich vorschreibt (vgl. hierzu Art. 21 i.V.m Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c) DSGVO). Folglich sind nach § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Lebensmittel unternehmers diesem Namen und Anschrift des Antragsstellenden offenzulegen. Der Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Mitteilung ist zeitlich nicht begrenzt. So kann der Antrag des Unternehmers etwa auch zu einem Zeitpunkt gestelt werden, zudem Sie die Informationen bereits erhalten haben. Bitte teilen Sie uns bis zum 18.02.2019 mit, ob Sie Ihren Antrag vom 31.01.2019 unter dieser Vorgabe aufrechterhalten oder zurücknehmen möchten. Sollten Sie Ihren Antrag aufrechthalten, werden wir mit der Bearbeitung ihres Antrages fortfahren und auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift übermitteln. Vorsorglich sei abschließend der Hinweis erlaubt, dass bei gewünschtem Fortgang des hiesigen Verwaltungsverfahren das VIG nach § 5 Abs. 1 die Beteiligung des betroffenen Lebensmittelunternehmeners vorsieht. Wir werden in diesem Fall den betroffenen Betrieb hinsichtlich des Eingangs Ihrers Antrages informieren und nach § 28 Verwaltungsverfahrengesetztes (VwVfG) anhören. Dadurch verlängert sich die Frist für die Entscheidung über ihren Antrag um 2 Monate (vgl. § 5 Abs. 2 VIG). Mit freundlichen Grüßen