Kontrollbericht zu La Fontanina, Schondorf am Ammersee

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
La Fontanina
Uttinger Straße 8, Schondorf am Ammersee

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Landsberg am Lech Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu La Fontanina, Schondorf am Ammersee [#37998]
Datum
14. Januar 2019 19:39
An
Landratsamt Landsberg am Lech
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: La Fontanina Uttinger Straße 8, Schondorf am Ammersee 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Landsberg am Lech
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen. Wir werden die Informationen zusammenstellen, den …
Von
Landratsamt Landsberg am Lech
Betreff
AW: Kontrollbericht zu La Fontanina, Schondorf am Ammersee [#37998]
Datum
15. Januar 2019 10:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen. Wir werden die Informationen zusammenstellen, den Betrieb über die Anfrage und die geplante Auskunft informieren und dann über die Informationsgewährung entscheiden. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Landsberg am Lech
Sehr geehrtAntragsteller/in zur weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigen wir von Ihnen folgende Aussage: Sie …
Von
Landratsamt Landsberg am Lech
Betreff
AW2: Kontrollbericht zu La Fontanina, Schondorf am Ammersee [#37998]
Datum
17. Januar 2019 16:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zur weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigen wir von Ihnen folgende Aussage: Sie haben der Weitergabe Ihrer Daten an den angesprochenen Betrieb widersprochen. Das Landratsamt ist jedoch gem. § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet, auf Anfrage dem Betrieb Ihren Namen und Anschrift mitzuteilen. Ein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 Datenschutzgrundverordnung besteht nicht. Sollten Sie den Widerspruch zur Weitergabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift nicht zurücknehmen, so kann der Antrag nicht weiter bearbeitet werden. Soweit Sie nicht bis zum 31.01.2019 mitteilen, dass Sie den Widerspruch zur Weitergabe Ihres Namens und Anschrift an den Betrieb zurücknehmen, so werden wir Ihren Antrag als zurückgenommen werten. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Landsberg am Lech
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag vom 14.01.2018 wird abgelehnt. Der Anspruch des Betriebes, auf Anfrage ih…
Von
Landratsamt Landsberg am Lech
Betreff
AW: Kontrollbericht zu La Fontanina, Schondorf am Ammersee [#37998]; Antrag abgelehnt
Datum
1. Februar 2019 14:19
Status
Anfrage abgeschlossen

Veröffentlichung

Eine Veröffentlichung von Kontrollberichten ist möglich. Die Behörde kann dies nicht untersagen.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag vom 14.01.2018 wird abgelehnt. Der Anspruch des Betriebes, auf Anfrage ihren Namen und Ihre Anschrift zu erhalten ist zeitlich nicht begrenzt und endet auch nicht mit Erteilung der Auskunft. Deshalb schließen sich Ihr Wunsch auf Anonymität gegenüber dem Unternehmen und das Auskunftsbegehren gegenseitig aus. Mit freundlichen Grüßen