Kontrollbericht zu La Toscana, Garmisch-Partenkirchen
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
La Toscana
Sonnenstraße 3
82467 Garmisch-Partenkirchen
2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ergebnis der Anfrage
Kontrolle vom 30.07.2020:
1. In unmittelbarer Nähe von unverpackten, leicht verderblichen Lebensmitteln wurden mikrobiologisch problematische Produkte gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der leicht verderblichen Lebensmittel war nicht auszuschließen.
2. Die Decke war nicht so beschaffen, dass Schmutzansammlungen vermieden und Kondensation, unerwünschter Schimmelbefall sowie das Ablösen von Materialteilchen auf ein Mindestmaß beschränkt wurden.
Tropft.
Maßnahmen: Ordnungsverfügung - allgemein
Kontrolle vom 18.02.2020:
1. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.
2. In unmittelbarer Nähe von unverpackten, leicht verderblichen Lebensmitteln wurden mikrobiologisch problematische Produkte gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der leicht verderblichen Lebensmittel war nicht auszuschließen.
3. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten hatten.
4. Die Aufschnittmaschine war verunreinigt.
5. Der Fußboden war nicht so gestaltet, dass dieser eine glatte und leicht zu reinigende Oberfläche aufweist.
6. Der Innenraum des Kühlschrankes war verunreinigt.
7. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht.
8. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).
9. Die Wandflächen waren beschädigt.
10. Der Randbereich der SB-Tiefkühltruhe war verunreinigt.
11. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
12. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
13. Der Wandanstrich war verbraucht.
14. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand.
15. Die Ordnung und Struktur des Raums in dem Lebensmittel behandelt werden war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich.
Maßnahmen: Ordnungsverfügung - allgemein
Anfrage erfolgreich
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Datum14. September 2019
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20. November 2019
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Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
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