Kontrollbericht zu La Toscana, Garmisch-Partenkirchen

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
La Toscana
Sonnenstraße 3
82467 Garmisch-Partenkirchen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Kontrolle vom 30.07.2020:
1. In unmittelbarer Nähe von unverpackten, leicht verderblichen Lebensmitteln wurden mikrobiologisch problematische Produkte gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der leicht verderblichen Lebensmittel war nicht auszuschließen.
2. Die Decke war nicht so beschaffen, dass Schmutzansammlungen vermieden und Kondensation, unerwünschter Schimmelbefall sowie das Ablösen von Materialteilchen auf ein Mindestmaß beschränkt wurden.
Tropft.
Maßnahmen: Ordnungsverfügung - allgemein

Kontrolle vom 18.02.2020:
1. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt.
2. In unmittelbarer Nähe von unverpackten, leicht verderblichen Lebensmitteln wurden mikrobiologisch problematische Produkte gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der leicht verderblichen Lebensmittel war nicht auszuschließen.
3. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten hatten.
4. Die Aufschnittmaschine war verunreinigt.
5. Der Fußboden war nicht so gestaltet, dass dieser eine glatte und leicht zu reinigende Oberfläche aufweist.
6. Der Innenraum des Kühlschrankes war verunreinigt.

7. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht.

8. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern).
9. Die Wandflächen waren beschädigt.
10. Der Randbereich der SB-Tiefkühltruhe war verunreinigt.
11. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt.
12. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können.
13. Der Wandanstrich war verbraucht.
14. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand.
15. Die Ordnung und Struktur des Raums in dem Lebensmittel behandelt werden war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich.
Maßnahmen: Ordnungsverfügung - allgemein

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. September 2019
  • Frist
    20. November 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu La Toscana, Garmisch-Partenkirchen [#166595]
Datum
14. September 2019 17:23
An
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: La Toscana Sonnenstraße 3 82467 Garmisch-Partenkirchen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu La Toscana, Garmisch-Partenki…
An Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu La Toscana, Garmisch-Partenkirchen [#166595]
Datum
9. November 2019 12:05
An
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu La Toscana, Garmisch-Partenkirchen“ vom 14.09.2019 (#166595) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166595 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu La Toscana, Garmisch-Partenki…
An Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Untätigkeitsklage - Kontrollbericht zu La Toscana, Garmisch-Partenkirchen [#166595]
Datum
16. Dezember 2019 15:38
An
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu La Toscana, Garmisch-Partenkirchen“ vom 14.09.2019 (#166595) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 60 Tage überschritten. Inzwischen ist Untätigkeitsklage möglich. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage, um uns eine solche zu ersparen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166595 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bitten die Verzögerungen zu entschuldigen. Ihr Antrag befindet sich in der Bea…
Von
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Untätigkeitsklage - Kontrollbericht zu La Toscana, Garmisch-Partenkirchen [#166595]
Datum
18. Dezember 2019 09:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bitten die Verzögerungen zu entschuldigen. Ihr Antrag befindet sich in der Bearbeitung und wird voraussichtlich bis Ende Januar beantwortet sein. Wir bitten diese Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen besinnliche Feiertage sowie einen guten Start ins Jahr 2020. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu La Toscana, Garmisch-Partenkirche…
An Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Untätigkeitsklage - Kontrollbericht zu La Toscana, Garmisch-Partenkirchen [#166595]
Datum
27. Februar 2020 10:29
An
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu La Toscana, Garmisch-Partenkirchen“ vom 14.09.2019 (#166595) kündigten Sie am 18.12.2019 an, diese voraussichtlich bis Ende Januar zu beantworten. Nun ist Ende Februar und eine Antwort hat mich bislang nicht erreicht. Daher frage ich abermals nach dem Sachstand. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166595 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in auf meine Nachricht vom 02.09.2020 haben Sie leider nur mit einer Auskunft zum Betri…
An Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Letzte Chance vor Untätigkeitsklage - Kontrollbericht zu La Toscana, Garmisch-Partenkirchen [#166595]
Datum
25. September 2020 14:34
An
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
entwurf-untatigkeitsklage-garmisch-partenkirchen.pdf
84,7 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in auf meine Nachricht vom 02.09.2020 haben Sie leider nur mit einer Auskunft zum Betrieb Biorestaurant Garmischer Hof reagiert. Meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu La Toscana, Garmisch-Partenkirchen“ vom 14.09.2019 (#166595) haben Sie jedoch nicht weiterbearbeitet. Daher sehe ich mich nun gezwungen, die im Anhang befindliche Klage beim VG München einzureichen. Um das Klageverfahren abzuwenden, gebe ich Ihnen nun letztmalig Gelegenheit sich bis zum 13.10.2020 bei mir eingehend zu äußern. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Diplom-Juristin Univ. Anhänge: - entwurf-untatigkeitsklage-garmisch-partenkirchen.pdf Anfragenr: 166595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/166595/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail haben wir erhalten. Wir bitten Sie, die Verspätungen zu entschuldigen. L…
Von
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW Letzte Chance vor Untätigkeitsklage - Kontrollbericht zu La Toscana, Garmisch-Partenkirchen [#166595]
Datum
28. September 2020 16:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail haben wir erhalten. Wir bitten Sie, die Verspätungen zu entschuldigen. Leider waren und sind wir immer noch durch die Anfragen im Zusammenhang mit Corona und den langwierigen Katastropheneinsatz personell sehr stark gebunden. Deshalb konnte Ihr Antrag nicht in der gebotenen Zeit bearbeitet werden. Wir bedauern dies und arbeiten derzeit unter Hochdruck daran, sämtliche Anträge unverzüglich abzuarbeiten. Zu Ihrem Antrag #166595 können wir Ihnen folgenden Sachstand mitteilen: Aktueller Schritt: Das betroffene Lebensmittelunternehmen wurde über den vorliegenden Antrag informiert und hat bis zum 08.10.2020 die Gelegenheit für eine Stellungnahme. Nächster Schritt: Bekanntgabe der Entscheidung an den Antragsteller und das Lebensmittelunternehmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail haben wir erhalten. Wir bitten Sie, die Verspätungen zu entschuldigen. L…
Von
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Letzte Chance vor Untätigkeitsklage - Kontrollbericht zu La Toscana, Garmisch-Partenkirchen [#166595]
Datum
28. September 2020 16:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail haben wir erhalten. Wir bitten Sie, die Verspätungen zu entschuldigen. Leider waren und sind wir immer noch durch die Anfragen im Zusammenhang mit Corona und den langwierigen Katastropheneinsatz personell sehr stark gebunden. Deshalb konnte Ihr Antrag nicht in der gebotenen Zeit bearbeitet werden. Wir bedauern dies und arbeiten derzeit unter Hochdruck daran, sämtliche Anträge unverzüglich abzuarbeiten. Zu Ihrem Antrag #166595 können wir Ihnen folgenden Sachstand mitteilen: Aktueller Schritt: Das betroffene Lebensmittelunternehmen wurde über den vorliegenden Antrag informiert und hat bis zum 08.10.2020 die Gelegenheit für eine Stellungnahme. Nächster Schritt: Bekanntgabe der Entscheidung an den Antragsteller und das Lebensmittelunternehmen. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Bescheid und Auskunft Kontrolle vom 30.07.2020: 1. In unmittelbarer Nähe von unverpackten, leicht verderblichen Le…
Von
Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid und Auskunft
Datum
13. Oktober 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Kontrolle vom 30.07.2020: 1. In unmittelbarer Nähe von unverpackten, leicht verderblichen Lebensmitteln wurden mikrobiologisch problematische Produkte gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der leicht verderblichen Lebensmittel war nicht auszuschließen. 2. Die Decke war nicht so beschaffen, dass Schmutzansammlungen vermieden und Kondensation, unerwünschter Schimmelbefall sowie das Ablösen von Materialteilchen auf ein Mindestmaß beschränkt wurden. Tropft. Maßnahmen: Ordnungsverfügung - allgemein Kontrolle vom 18.02.2020: 1. Der Innenraum der Geschirrspülmaschine war mit einem rötlichen Belag verunreinigt. 2. In unmittelbarer Nähe von unverpackten, leicht verderblichen Lebensmitteln wurden mikrobiologisch problematische Produkte gelagert. Eine nachteilige Beeinflussung/Kontamination der leicht verderblichen Lebensmittel war nicht auszuschließen. 3. Es wurden Lebensmittel in Verkehr gebracht, die die vom Hersteller auf der Packung angegebene Höchsttemperatur überschritten hatten. 4. Die Aufschnittmaschine war verunreinigt. 5. Der Fußboden war nicht so gestaltet, dass dieser eine glatte und leicht zu reinigende Oberfläche aufweist. 6. Der Innenraum des Kühlschrankes war verunreinigt. 7. Es wurden verdorbene und damit nicht sichere und nicht zum Verzehr durch den Menschen geeignete Lebensmittel in Verkehr gebracht. 8. Am Handwaschbecken fehlten Mittel zum Händewaschen und zum hygienischen Händetrocknen (z. B. Flüssigseife und Einmalpapierhandtücher in Spendern). 9. Die Wandflächen waren beschädigt. 10. Der Randbereich der SB-Tiefkühltruhe war verunreinigt. 11. Der Fußboden war insbesondere in den Rand- und Eckbereichen, sowie unter und hinter den Einrichtungen verunreinigt. 12. Es wurden Lebensmittelbehälter auf dem Boden gelagert, die üblicherweise im Arbeitsprozess auch auf den Arbeitsflächen abgestellt werden. Dadurch bestand die Gefahr, dass sich Keime im weiteren Arbeitsprozess auf Lebensmittel übertragen und diese kontaminieren können. 13. Der Wandanstrich war verbraucht. 14. Der Raum befand sich insgesamt in keinem guten hygienischen Zustand. 15. Die Ordnung und Struktur des Raums in dem Lebensmittel behandelt werden war mangelhaft. Arbeitsprozesse im Sinne der guten Lebensmittelhygiene waren nicht möglich. Maßnahmen: Ordnungsverfügung - allgemein