Kontrollbericht zu La Vita, Bad Bentheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
La Vita
Schloßstraße 18a
48455 Bad Bentheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Januar 2024
  • Frist
    23. März 2024
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landkreis Grafschaft Bentheim - Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu La Vita, Bad Bentheim [#297793]
Datum
19. Januar 2024 15:38
An
Landkreis Grafschaft Bentheim - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: La Vita Schloßstraße 18a 48455 Bad Bentheim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297793/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Grafschaft Bentheim - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Eingangsbestätigung ich bestätige den Eingang Ihres Antrages zu folgendem Betrieb: La Vita Schloßstraße 18a 48455 …
Von
Landkreis Grafschaft Bentheim - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
23. Januar 2024
Status
Warte auf Antwort
ich bestätige den Eingang Ihres Antrages zu folgendem Betrieb: La Vita Schloßstraße 18a 48455 Bad Bentheim Vor der abschließenden Bearbeitung Ihres Antrages möchte ich explizit darauf hinweisen, dass wenn der betroffene Lebensmittelunternehmer die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift verlangt, ich gezwungen bin, diesem Verlangen nachzukommen. Sollte ich in den nächsten fünf Arbeitstagen nichts Gegenteiliges von Ihnen hören, gehe ich davon aus, dass Sie - im Falle einer Nachfrage durch die entsprechenden Lebensmittelunternehmer - mit der Weitergabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift einverstanden sind. Falls Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, wird in einem Verwaltungsverfahren eine Anhörung des betroffenen Betriebes erfolgen, was nach § 5 Abs. 2 S. 2 VIG eine Bearbeitungsfrist von zwei Monaten zur Folge hat. Ich komme anschließend unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück .
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung 39NIG/GR [#297793] Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schrei…
An Landkreis Grafschaft Bentheim - Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung 39NIG/GR [#297793]
Datum
26. Januar 2024 18:23
An
Landkreis Grafschaft Bentheim - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23.01.2024, in dem Sie mir bezüglich meines VIG-Antrags zum Betrieb La Vita Schloßstraße 18a 48455 Bad Bentheim dessen Eingang bestätigen. Leider haben Sie offenbar meinen Antrag nicht vollständig gelesen, da sonst Ihre Frage bezüglich der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift bereits beantwortet wäre. Ich möchte Sie daher darum bitten, sich den Antrag nochmal aufmerksam durchzulesen. Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297793/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Grafschaft Bentheim - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Bescheid 1. Ihrem Antrag auf Informationsgewährung wird teilweise stattgegeben. Ziffer 1. Ihrer Anfrage wird antra…
Von
Landkreis Grafschaft Bentheim - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
1. März 2024
Status
Warte auf Antwort
1. Ihrem Antrag auf Informationsgewährung wird teilweise stattgegeben. Ziffer 1. Ihrer Anfrage wird antragsgemäß beantwortet. Hinsichtlich der Ziffer 2. teile ich mit, dass ich die Kontrollberichte aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht herausgeben werde, da diese Kontrollberichte persönliche Daten und Informationen enthalten, die von Ihrem Auskunftsersuchen nicht abgedeckt sind. Sofern es zu Beanstandungen gekommen ist, werde ich den/die festgestellten Beanstandung/an dem Kontrollbericht entnehmen und wortgetreu in einer entsprechenden Zusammenfassung darstellen. 2. Die Informationsgewährung wird per Briefpost erfolgen. Die angefragten Informationen werden Ihnen umgehend nach Ablauf von acht Werktagen nach Bekanntgabe dieses Schreibens an den vorgenannten Betrieb übermittelt. Es sei denn, der vorgenannte Betrieb erwirkt innerhalb des genannten Zeitraumes eine gerichtliche Untersagung gegen die Herausgabe. In diesem Fall wäre die Weitergabe der begehrten Informationen frühestens nach Abschluss des gerichtlichen Hauptverfahrens möglich. 3. Die Ziffern 1. und 2. dieses Bescheides sind nach § 5 Abs. 4 VIG sofort vollziehbar. 4. Dieser Bescheid ergeht gemäß § 7 Abs. 1 VIG kostenfrei.