Kontrollbericht zu Lamperie, Bayreuth

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Lamperie
Friedrichstraße 13
95444 Bayreuth

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die vorletzte Kontrolle des Betriebes fand am 31.05.2017 statt. Dabei wurden keinerlei Verstöße festgestellt.

Das Ergebnis der Kontrolle vom 18.03.2019:
1. Kennzeichnung und Aufmachung
Mängel aufgrund der Kennzeichnung. Allergen und Zusatzstoffkennzeichnung unvollständig.
Behebung: Die Kennzeichnung ist zu überarbeiten und zu ergänzen.
2. Hygiene (Hygienemanagement, Betriebliche Eigenkontrolle)
Mängel bei der Dokumentation. Bescheinigung über wiederkehrende Prüfung der Schankanlage konnte nicht vorgelegt werden.
Behebung: Vorlage der Prüfbescheinigung
3. Hygiene allgemein (Betriebshygiene)
Das Schutzgitter des Ventilators war verunreinigt.
Behebung: Reinigung

Gesamt-Ergebnis: geringgradige Beanstandungen
Maßnahmen: mündliche Belehrung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Mai 2019
  • Frist
    16. Juli 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Lamperie, Bayreuth [#138630]
Datum
8. Mai 2019 21:10
An
Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Lamperie Friedrichstraße 13 95444 Bayreuth 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Eingangsbestätigung, Fristverlängerung, Ankündigung der postalischen Antwort "aus haftungsrechtlichen Gründen…

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
825,0 KB
Eingangsbestätigung, Fristverlängerung, Ankündigung der postalischen Antwort "aus haftungsrechtlichen Gründen"
Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Nach Prüfung Ihres Antrags vom 08.05.2019 auf Informationsgewährung nach dem VIG haben wir uns für die Übermittlun…
geschwärzt
421,9 KB
Nach Prüfung Ihres Antrags vom 08.05.2019 auf Informationsgewährung nach dem VIG haben wir uns für die Übermittlung der angefragten Informationen entschieden. Diese Entscheidung wird auch dem betroffenen Lebensmittelunternehmen bekanntgegeben. Die Informationseröffnung erfolgt nach Ablauf von 10 Tagen - wenn bis dahin keine gerichtliche Untersagung erfolgt ist - durch schriftliche Auskunftserteilung per Post.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Auskunft Die vorletzte Kontrolle des Betriebes fand am 31.05.2017 statt. Dabei wurden keinerlei Verstöße festgeste…
Von
Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
28. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
911,2 KB
Die vorletzte Kontrolle des Betriebes fand am 31.05.2017 statt. Dabei wurden keinerlei Verstöße festgestellt. Das Ergebnis der Kontrolle vom 18.03.2019: 1. Kennzeichnung und Aufmachung Mängel aufgrund der Kennzeichnung. Allergen und Zusatzstoffkennzeichnung unvollständig. Behebung: Die Kennzeichnung ist zu überarbeiten und zu ergänzen. 2. Hygiene (Hygienemanagement, Betriebliche Eigenkontrolle) Mängel bei der Dokumentation. Bescheinigung über wiederkehrende Prüfung der Schankanlage konnte nicht vorgelegt werden. Behebung: Vorlage der Prüfbescheinigung 3. Hygiene allgemein (Betriebshygiene) Das Schutzgitter des Ventilators war verunreinigt. Behebung: Reinigung Gesamt-Ergebnis: geringgradige Beanstandungen Maßnahmen: mündliche Belehrung