Kontrollbericht zu Landfleischerei Krismansky

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Landfleischerei Krismansky
Landesberger Straße 15a
31633 Leese

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Februar 2021
  • Frist
    19. Mai 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

Matthias Drees
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Matthias Drees
Betreff
Kontrollbericht zu Landfleischerei Krismansky [#212558]
Datum
13. Februar 2021 11:33
An
Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Landfleischerei Krismansky Landesberger Straße 15a 31633 Leese 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Matthias Drees Anfragenr: 212558 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212558/ Postanschrift Matthias Drees << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Matthias Drees
Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Eingangsbestätigung Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrter Herr Drees, Ihr Antrag na…
Von
Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Landfleischerei Krismansky [#212558]
Datum
19. Februar 2021 12:29
Status
Warte auf Antwort
Eingangsbestätigung Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrter Herr Drees, Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Herausgabe von Informationen ist hier eingegangen. Aufgrund der Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist für die Entscheidung auf zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Im Übrigen erfolgt der weitere Schriftverkehr von hier auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag vom 13.02.2021 auf Informationsweitergabe nach dem Verbraucherinformationsgesetz Zugang zu weiteren Inf…
Von
Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 13.02.2021 auf Informationsweitergabe nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
1. April 2021
Status
Warte auf Antwort
Zugang zu weiteren Informationen nach einer Frist von 14 Tagen. An Postanschrift. Bescheid ergeht kostenfrei. Betrieb wurde angehört, es bestehen keine Ablehungsgründe. Betrieb wird auch informiert.

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Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag vom 13.02.2021 auf Informationsweitergabe nach dem Verbraucherinformationsgesetz | Übersendung Kontroll…
Von
Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 13.02.2021 auf Informationsweitergabe nach dem Verbraucherinformationsgesetz | Übersendung Kontrollberichte
Datum
23. April 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Letzter Bericht (26.08.2020): Befriedigender Zustand, Basishygiene hat sich zur letzten Kontrolle verbessert, nur noch kleine Schwächen Vorletzter Bericht (10.06.2020): Zufriedenstellender Zustand, einige bauliche und hygienische Mängel