Kontrollbericht zu Landschlachterei Horn UG

1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:

Landschlachterei Horn UG
Rosenberg 17
24220 Flintbek

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine.

Abweichend vom untenstehenden, vorgefertigten Text bitte ich um eine Antwort per Briefpost.

Ergebnis der Anfrage

Die Behörde hat die Abfrage abgelehnt. Diesmal musste eine neue Ausrede herhalten: Der Betrieb wurde im Juli 2022 geschlossen und es läuft ein verwaltungs- und strafrechtliches Ermittlungsverfahren.

Augenscheinlich versucht Sie weiterhin von ihr kontrollierte Betriebe decken und/oder eigene mangelhafte Lebensmittelüberwachung zu vertuschen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Februar 2022
  • Frist
    18. März 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Landschlachterei Horn UG [#241105]
Datum
16. Februar 2022 16:48
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Landschlachterei Horn UG Rosenberg 17 24220 Flintbek 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Abweichend vom untenstehenden, vorgefertigten Text bitte ich um eine Antwort per Briefpost.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241105/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Bea…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Landschlachterei Horn UG [#241105]
Datum
18. Februar 2022 11:34
Status
Warte auf Antwort
image001.png
13,5 KB


Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Wir haben Ihre Anfrage – mit Ihrer Bitte einer postalischen Antwort - daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/... Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Landschlachterei Horn UG“ vom 16.02.2022 (#2…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Landschlachterei Horn UG [#241105]
Datum
19. April 2022 09:31
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Landschlachterei Horn UG“ vom 16.02.2022 (#241105) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 33 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Kreis Rendsburg-Eckernförde Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Leb…
An Kreis Rendsburg-Eckernförde - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
29. April 2022
An
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Status
PER FAX Kreis Rendsburg-Eckernförde Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Landschlachterei Horn UG" vom 16.02.2022 (#241105) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 43 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Die Behörde hat die Abfrage abgelehnt. Diesmal musste eine neue Ausrede herhalten: Der Betrieb wurde im Juli 2022 …
Von
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Via
Briefpost
Betreff
Datum
25. Januar 2023
Status
Warte auf Antwort
Die Behörde hat die Abfrage abgelehnt. Diesmal musste eine neue Ausrede herhalten: Der Betrieb wurde im Juli 2022 geschlossen und es läuft ein verwaltungs- und strafrechtliches Ermittlungsverfahren. Augenscheinlich versucht Sie weiterhin von ihr kontrollierte Betriebe decken und/oder eigene mangelhafte Lebensmittelüberwachung zu vertuschen.
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch PER FAX Kreis Rendsburg-Eckernförde Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Lebensmittelüberwa…
An Kreis Rendsburg-Eckernförde - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
30. Januar 2023
An
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Status
PER FAX Kreis Rendsburg-Eckernförde Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid vom 24.01.2023 zu meiner VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Landschlachterei Horn UG [#241105]" erhebe ich Widerspruch. Begründung: Es handelt sich bei den angefragten Informationen um Informationen nach §2 Abs. 1 und 2 VIG. Das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe überwiegt ohne Zweifel (vgl. 10 A 15/22 des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes). Bitte teilen Sie mir unverzüglich mit, seit wann der angefragte Betrieb sich in einem verwaltungs- und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren befindet. Augenscheinlich versuchen Sie weiterhin von Ihnen kontrollierte Betriebe decken. Ich bitte um Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,

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<< Anfragesteller:in >>
Widerspruchsergänzung PER FAX Kreis Rendsburg-Eckernförde Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Lebensmi…
An Kreis Rendsburg-Eckernförde - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsergänzung
Datum
30. Januar 2023
An
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Status
PER FAX Kreis Rendsburg-Eckernförde Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelaufsicht Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, ich ergänze meinen Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 24.01.2023 zu meiner VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Landschlachterei Horn UG [#241105]" wie folgt: Meine Anfrage wurde am 16.02.2022 gestellt. Sie hätte bis spätestens zum 16.04.2022 beantwortet werden müssen. Dass der angefragte Betrieb im Juli 2022 geschlossen wurde, hat daher keinen Einfluss auf meine Anfrage. Ich vermute, dass Sie mit Ihrer Untätigkeit und Ihrem Bescheid auch Mängel Ihrer Kontrollplichten vertuschen wollen. Ich bitte um Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,