Kontrollbericht zu Landsmann's Biomarkt, Landsberg am Lech

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Landsmann's Biomarkt
Augsburger Straße 74
86899 Landsberg am Lech

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. September 2021
  • Frist
    26. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Landratsamt Landsberg am Lech Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Landsmann's Biomarkt, Landsberg am Lech [#228934]
Datum
24. September 2021 18:00
An
Landratsamt Landsberg am Lech
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Landsmann's Biomarkt Augsburger Straße 74 86899 Landsberg am Lech 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228934 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228934/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Landsberg am Lech
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist hier am 27.09.2021 eingegangen. Sie haben der Weitergabe Ihrer Daten an D…
Von
Landratsamt Landsberg am Lech
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Landsmann's Biomarkt, Landsberg am Lech [#228934]
Datum
27. September 2021 13:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist hier am 27.09.2021 eingegangen. Sie haben der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen. Zu diesen Dritten zählt auch der Lebensmittelunternehmer, zu dessen Betrieb Sie die Anfrage gestellt haben. Der Lebensmittelunternehmer hat jedoch auf Anfrage Anspruch darauf, Ihre Daten zu erhalten. Das Recht des Lebensmittelunternehmers Ihre Daten zu erhalten ist zeitlich nicht begrenzt und endet auch nicht mit der Erteilung der Auskunft. Deshalb bitten wir bis zum 08.10.2021 um Mitteilung, ob Sie der Weitergabe zustimmen. Sollten wir bis dorthin keine Antwort erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie der Datenweitergabe nicht zustimmen und werden den Antrag ablehnen müssen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie können meine Emailadresse an den Markt "Landmann" bekannt geben ... …
An Landratsamt Landsberg am Lech Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Landsmann's Biomarkt, Landsberg am Lech [#228934]
Datum
27. September 2021 14:48
An
Landratsamt Landsberg am Lech
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie können meine Emailadresse an den Markt "Landmann" bekannt geben ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 228934 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228934/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Landsberg am Lech
Sehr Antragsteller/in Sie müssen der Freigabe Ihrer "gesamten" Daten zustimmen - also auch Ihrer Wohnan…
Von
Landratsamt Landsberg am Lech
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Landsmann's Biomarkt, Landsberg am Lech [#228934]
Datum
28. September 2021 11:23
Status
Sehr Antragsteller/in Sie müssen der Freigabe Ihrer "gesamten" Daten zustimmen - also auch Ihrer Wohnanschrift. Wenn Sie dies nicht tun, kann Ihrem Antrag nicht entsprochen werden. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Landsberg am Lech
Sehr Antragsteller/in bis zum heutigen Tage erhielten wir keine Mitteilung, ob Sie der Weitergabe Ihrer Daten (au…
Von
Landratsamt Landsberg am Lech
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Landsmann's Biomarkt, Landsberg am Lech [#228934]
Datum
14. Oktober 2021 09:43
Status
Sehr Antragsteller/in bis zum heutigen Tage erhielten wir keine Mitteilung, ob Sie der Weitergabe Ihrer Daten (auch Wohnanschrift) zustimmen. Ihr Antrag auf Aktenauskunft nach dem VIG bezüglich dem o.g. Betrieb wird deshalb abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen