Kontrollbericht zu Le Croque, Glückstadt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Le Croque
Am Fleth 61
25348 Glückstadt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Januar 2023
  • Frist
    1. März 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Patrick Grickschat
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz Details
Von
Patrick Grickschat
Betreff
Kontrollbericht zu Le Croque, Glückstadt [#269016]
Datum
29. Januar 2023 18:38
An
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Le Croque Am Fleth 61 25348 Glückstadt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Patrick Grickschat Anfragenr: 269016 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269016/ Postanschrift Patrick Grickschat << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Patrick Grickschat
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Grickschat, Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die fü…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Le Croque, Glückstadt [#269016]
Datum
31. Januar 2023 10:14
Status
Warte auf Antwort
image001.png
13,5 KB


Sehr geehrter Herr Grickschat, Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Steinburg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/GesundheitVerbraucherschutz/Verbraucherschutz/Service/Datenschutz/documents/Ds_Antrag_ohne_Wsp.html Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Antrag vom 29. Januar 2023 auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrter Herr …
Von
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Betreff
Antrag vom 29. Januar 2023 auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
13. Februar 2023 09:13
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB
image001.jpg
11,7 KB


Sehr geehrter Herr Grickschat, zu Ihrem Antrag vom 29. Januar 2023 auf Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom 13. Februar 2023. Der Bescheid ist als Anlage im PDF-Format beigefügt. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrter Herr Grickschat, auf Ihren Antrag v…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Betreff
Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
24. Februar 2023 09:18
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
2023-02-24-verbraucherinformation.zip
847,3 KB
image001.jpg
11,7 KB


Sehr geehrter Herr Grickschat, auf Ihren Antrag vom 29. Januar 2023 eröffne ich Ihnen nach Maßgabe des VIG und entsprechend meinem Bescheid (E-Mail) vom 13. Februar 2023 Zugang zu betriebsbezogenen Informationen. Die betriebsbezogenen Informationen finden Sie in der beigefügten Datei im PDF-Format. Um die beigefügte Datei öffnen zu können, benötigen Sie ein Kennwort. Das Kennwort erhalten Sie in Kürze mit einer gesonderten E-Mail. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrter Herr Grickschat, um den Datei-Anhan…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Betreff
Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
24. Februar 2023 09:19
Status
image001.jpg
11,7 KB
image002.png
17,0 KB


Sehr geehrter Herr Grickschat, um den Datei-Anhang zu meiner vorausgegangenen E-Mail zu öffnen, gehen Sie bitte wie folgt vor. 1. Doppelklicken Sie auf die Datei. Es öffnet sich ein Feld zur Eingabe eines Kennworts. 2. Geben Sie in das Feld nachstehende Zeichenfolge ein: [cid:image002.png@01D94831.0FDF9A90] 1. Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit der Enter-Taste. Mit freundlichen Grüßen