Kontrollbericht zu Leicht's Keller, Kemmern

Anfrage an: Landratsamt Bamberg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Leicht's Keller
Untere Ebene
96164 Kemmern

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Da es noch kein (Ampel-) System o.ä. gibt, wie dies in Dänemark der Fall ist, muss ich mich selbst nach den Kontrollen erkundigen und Sie bemühen. Das Lokal besuche ich ab und zu und möchte mich in meiner bisher positiven Auffassung bestätigt wissen, insbesondere die Einhaltung zu Angaben zu Allergenen auf der Speisekarte.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Januar 2019
  • Frist
    15. Februar 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Landratsamt Bamberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Leicht's Keller, Kemmern [#43548]
Datum
16. Januar 2019 08:49
An
Landratsamt Bamberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Leicht's Keller Untere Ebene 96164 Kemmern 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Da es noch kein (Ampel-) System o.ä. gibt, wie dies in Dänemark der Fall ist, muss ich mich selbst nach den Kontrollen erkundigen und Sie bemühen. Das Lokal besuche ich ab und zu und möchte mich in meiner bisher positiven Auffassung bestätigt wissen, insbesondere die Einhaltung zu Angaben zu Allergenen auf der Speisekarte.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Bamberg
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation
Von
Landratsamt Bamberg
Via
Briefpost
Betreff
Vollzug des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation
Datum
25. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
737,1 KB
Landratsamt Bamberg
Ihr Antrag auf Auskunft gemäß VIG mit Schreiben (E-Mail) vom 16. Januar 2019 Sehr geehrtAntragsteller/in auf unse…
Von
Landratsamt Bamberg
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft gemäß VIG mit Schreiben (E-Mail) vom 16. Januar 2019
Datum
12. Februar 2019 09:05
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in auf unser Anschreiben vom 25. Januar 2019 bezüglich Ihres Widerspruchs zur Weitergabe Ihrer Daten haben Sie nicht reagiert. Gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG sind wir verpflichtet, auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Ein Widerspruchsrecht besteht insoweit nicht, da die Verarbeitung dieser Daten entsprechend zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist. Sollten Sie Ihren Antrag über den 17. Februar 2019 hinaus aufrechterhalten, werden wir mit der Bearbeitung Ihres Antrags fortfahren und der Lebensmittelunternehmer über Ihren VIG-Antrag informiert. Auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers werden wir Ihren Namen und Ihre Anschrift übermitteln. Des Weiteren verlängert sich die gesetzliche Frist auf zwei Monate (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VIG). Da aktuell eine Vielzahl von Anträgen eingeht, kann diese Frist gegebenenfalls nicht eingehalten werden. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Auskunft gemäß VIG mit Schreiben (E-Mail) vom 16. Januar 2019 [#43548] Sehr geehrte Damen und H…
An Landratsamt Bamberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Auskunft gemäß VIG mit Schreiben (E-Mail) vom 16. Januar 2019 [#43548]
Datum
13. Februar 2019 11:17
An
Landratsamt Bamberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags und um Information, sollte der Betrieb meinen Namen und Anschrift anfordern. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43548 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Bamberg
Ihr Antrag auf Auskunft gemäß VIG mit Schreiben (E-Mail) vom 16. Januar 2019 Sehr geehrtAntragsteller/in der Lebe…
Von
Landratsamt Bamberg
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft gemäß VIG mit Schreiben (E-Mail) vom 16. Januar 2019
Datum
26. Februar 2019 14:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in der Lebensmittelunternehmer hat Ihren Namen und Anschrift angefordert. Dieser Bitte sind wir mit Schreiben vom 26. Februar 2019 nachgekommen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Auskunft gemäß VIG mit Schreiben (E-Mail) vom 16. Januar 2019 [#43548] Sehr geehrte Damen und H…
An Landratsamt Bamberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Auskunft gemäß VIG mit Schreiben (E-Mail) vom 16. Januar 2019 [#43548]
Datum
9. März 2019 11:35
An
Landratsamt Bamberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Leicht's Keller, Kemmern“ vom 16.01.2019 (#43548) wurde von Ihnen noch nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43548 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Bamberg
AW: Ihr Antrag auf Auskunft gemäß VIG mit Schreiben (E-Mail) vom 16. Januar 2019 [#43548] Sehr geehrtAntragsteller…
Von
Landratsamt Bamberg
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Auskunft gemäß VIG mit Schreiben (E-Mail) vom 16. Januar 2019 [#43548]
Datum
11. März 2019 08:33
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in wie Ihnen bereits mit E-Mail vom 12. Februar 2019 mitgeteilt, wurde die Frist auf zwei Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VIG). Mit freundlichen Grüßen