Kontrollbericht zu Le's Cyclo, Potsdam

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Le's Cyclo
Lindenstraße 4
14467 Potsdam

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Oktober 2021
  • Frist
    3. November 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Max Kronmüller
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung Details
Von
Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Kontrollbericht zu Le's Cyclo, Potsdam [#230375]
Datum
1. Oktober 2021 21:30
An
Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Le's Cyclo Lindenstraße 4 14467 Potsdam 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller Anfragenr: 230375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230375/ Postanschrift Max Kronmüller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Max Kronmüller (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung
Antwortbescheid VIG Sehr geehrter Herr Kronmüller, Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 2 Abs. 1 VIG ist bei …
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Sehr geehrter Herr Kronmüller, Ihr Antrag auf Informationszugang nach § 2 Abs. 1 VIG ist bei der Landeshauptstadt Potsdam am 01.10.2021 eingegangen. Mit Ihrem Antrag begehren Sie zum Unternehmen: Le's Cyclo Lindenstr. 4 14467 Potsdam Auskunft über: « das Datum der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen sowie « das Vorliegen festgestellter Beanstandungen. Für den Fall festgestellter Beanstandungen beantragen Sie die Übersendung des Kontrollberichts. Durch Ihr Auskunftsbegehren werden die rechtlichen Interessen Dritter, hier des oben genannten Unternehmens, berührt. Das Unternehmen wird daher am Verfahren beteiligt und vor einer Entscheidung angehört. Es wird darauf hingewiesen, dass auf Nachfrage des Dritten diesem Namen und Anschrift des Antragstellers offenzulegen sind und unsere Behörde gemäß § 5 (2) VIG verpflichtet ist, Ihre Daten dann weiterzugeben. Auf die Möglichkeit der Rücknahme oder Einschränkung Ihres Antrags wird hingewiesen. Da bei unserer Behörde sehr viele Auskunftsersuchen nach dem VIG eingegangen sind, können die in § 5 (2) VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung nicht eingehalten werden. Bitte nehmen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Abstand. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Kronmüller, bezugnehmend auf Ihren Antrag auf Informationszugang vom 01.10.202…
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Sehr geehrter Herr Kronmüller, bezugnehmend auf Ihren Antrag auf Informationszugang vom 01.10.2021 erlässt die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Potsdam folgenden Bescheid: 1. Ihrem Antrag auf Informationen über das jeweilige Datum der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen sowie auf Auskunft, ob hierbei Beanstandungen festgestellt wurden, wird stattgegeben. Ihrem Antrag auf Übersendung des Kontrollberichtes für den Fall festgestellter Beanstandungen wird nicht stattgegeben. Die Informationen zu Punkt 1 werden Ihnen 14 Tage nach Bekanntgabe dieses Bescheides zugesandt. 4. Für diesen Bescheid werden keine Gebühren erhoben. Sachverhalt: Mit Ihrer E-Mail vom 01.10.2021 stellten Sie einen Antrag nach dem VIG auf Herausgabe folgender Informationen: e das Datum der letzten beiden lebensmiittelrechtlichen Betriebsprüfungen sowie e das Vorliegen festgestellter Beanstandungen in Bezug auf folgendes Unternehmen: Le's Cyclo Lindenstr. 4 14467 Potsdam Mit Ihrem Antrag begehrten Sie speziell Informationen über unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Für den Fall festgestellter Beanstandungen wurde die Übersendung des Kontrollberichtes beantragt. Rechtliche Begründung: Ihr Antrag wurde gemäß §2 Abs. 1 Nr. 1 und § 4 Abs. 1 VIG gestellt. Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Potsdam ist gemäß § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 VIG in Verbindung mit §3 Nr. 2 der Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, dem Verbraucherinformationsgesetz und weiteren Vorschriften (LFGBZV) die für den Erlass dieses Bescheides zuständige Behörde. Da Ihrem Antrag keine Ausschluss- oder Beschränkungsgründe gemäß §3 VIG entgegenstehen, ist Ihrem Auskunftsersuchen in Bezug auf die Herausgabe der Informationen über das jeweilige Datum der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen sowie die Auskunft, ob hierbei Beanstandungen festgestellt wurden, stattzugeben. Diese Informationen werden Ihnen 14 Tage nach Zugang dieses Bescheides zugesandt. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 sowie Abs. 4 Satz 2 und 3 VIG ist dem beteiligten Dritten - hier dem für das betroffene Unternehmen verantwortlichen Lebensmittelunternehmer - zunächst die Entscheidung über Ihren Antrag mitzuteilen und ihm ein ausreichender Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen einzuräumen. Eine Übersendung von Kontrollberichten für den Fall festgestellter Beanstandungen erfolgt aus folgenden Gründen nicht: - Kontrollberichte enthalten neben den angefragten unzulässigen Abweichungen von Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) oder anderer geltender Hygienevorschriften weitere amtliche Feststellungen oder Hinweise an den Lebensmittelunternehmer, die nicht Gegenstand Ihrer Anfrage und des Regelungsbereiches des VIG sind. - Des Weiteren ist durch den Weg der Antragstellung über die Plattform "www.fragdenstaat.de" davon auszugehen, dass eine Veröffentlichung der Informationen, die behördlicherseits an Sie herausgegeben werden, über das Internet vorgesehen ist. Durch die Veröffentlichung von Kontrollberichten auf der Internetplattform "www.fragdenstaat.de" könnte der Eindruck einer behördlichen Information vermittelt werden. Eine Information der Öffentlichkeit durch die Behörde über Verstöße gegen das Lebensmittelrecht ist jedoch nur in den Fällen des § 40 Abs. 1a LFGB unter Beachtung und Einhaltung der Regelungen von Abs. 2, 3, 4 und 4a dieses Paragraphen möglich. - Im Land Brandenburg erfolgt die Veröffentlichung von Verstößen im Sinne von § 40 Abs. 1a LFGB auf der Internetseite des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). Gemäß § 4 Abs. 5 VIG kann ein Antrag auf Informationszugang nach dem VIG abgelehnt werden, wenn sich der Antragsteller die begehrten Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann. - Zudem kann eine Herausgabe von ggf. in den Kontrollberichten aufgeführten geringfügigen Beanstandungen und deren folgende Platzierung auf der |Internetplattform "www.fragdenstaat.de", die Berufsfreiheit der betroffenen Unternehmen nach Artikel 12 Grundgesetz (GG) verletzen. Ihr Auskunftsersuchen bezieht sich auf § 2 Abs. 1 VIG und ist damit gemäß §§ 7 Abs. 1 Satz 2 dieses Gesetzes gebühren- und auslagenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Landeshauptstadt Potsdam - Der Oberbürgermeister — einzulegen. Hinweis: Widerspruch und Anfechtungsklage haben gemäß § 5 Abs. 4 VIG in den Fällen des §2 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 VIG keine aufschiebende Wirkung. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Kronmüller, bezugnehmend auf Punkt 1 des Bescheides der Veterinär- und Lebensm…
geschwärzt
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Sehr geehrter Herr Kronmüller, bezugnehmend auf Punkt 1 des Bescheides der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Potsdam vom 12.11.2021 erhalten Sie folgende Informationen: Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Le's Cyclo Lindenstr. 4 14467 Potsdam Die letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen in dem genannten Betrieb haben an folgenden Tagen stattgefunden: 12.02.2020 11.08.2021 Kam es hierbei zu Beanstandungen? Nein, bei der Kontrolle des genannten Unternehmens am 12.02.2020 und 11.08.2021 wurden keine nicht zulässigen Abweichungen von Anforderungen nach §2 Abs. 1 Nr. 1 VIG festgestellt. Hinweis: Der betroffene Lebensmittelunternehmer bat um Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG werden diese Daten dem Unternehmer durch die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Potsdam offengelegt. Mit freundlichen Grüßen