Kontrollbericht zu LFW Ludwigsluster Fleisch- und Wurstspezialitäten GmbH & Co. KG

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
LFW Ludwigsluster Fleisch- und Wurstspezialitäten GmbH & Co. KG
Bauernallee 9
19288 Ludwigslust

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Februar 2021
  • Frist
    11. März 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte sen…
An Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu LFW Ludwigsluster Fleisch- und Wurstspezialitäten GmbH & Co. KG [#212134]
Datum
9. Februar 2021 11:32
An
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: LFW Ludwigsluster Fleisch- und Wurstspezialitäten GmbH & Co. KG Bauernallee 9 19288 Ludwigslust 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212134 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212134/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Eingangsbestätigung zum Antrag #212134 nach VIG vom 09.02.2021 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Ei…
Von
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Eingangsbestätigung zum Antrag #212134 nach VIG vom 09.02.2021
Datum
15. Februar 2021 12:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres vollständigen Antrages #212134 vom 09.02.2021 mit welchem Sie Auskunft über lebensmittelrechtliche Kontrollen zum Betrieb LFW Ludwigsluster Fleisch- und Wurstspezialitäten GmbH & Co. KG Bauernallee 9 19288 Ludwigslust begehren. Bevor ich Ihnen die gewünschte Auskunft erteilen kann, habe ich den betroffenen Betriebsinhaber gemäß § 5 Abs. 1 VIG zunächst anzuhören. Aus diesem Grund verlängert sich die Frist für die Bearbeitung Ihrer Anfrage gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate. Die Auskunftserteilung ist gemäß § 7 Abs. 1 VIG bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1000,00 € gebühren- und auslagenfrei. Es wird darauf hingewiesen, dass die Auskunftserteilung aus Datenschutzgründen auf postalischem Weg erfolgt. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Bekanntgabe der Entscheidung über Informationsgewährung nach § 5 Absatz 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ankü…
Von
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Bekanntgabe der Entscheidung über Informationsgewährung nach § 5 Absatz 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
8. März 2021
Status
Warte auf Antwort
Ankündigung der angeforderten Informationen binnen zwei Wochen.

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Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Informationsgewährung nach § 5 Absatz 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Kontrollberichte vom 06.11.2020 und 18…
Von
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach § 5 Absatz 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
22. März 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Kontrollberichte vom 06.11.2020 und 18.02.2020