Kontrollbericht zu Lindauer Hof, Lindau (Bodensee)

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Lindauer Hof
Hafenplatz 4
88131 Lindau (Bodensee)

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. August 2019
  • Frist
    12. Oktober 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Lindau (Bodensee) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Lindauer Hof, Lindau (Bodensee) [#162928]
Datum
6. August 2019 15:46
An
Landratsamt Lindau (Bodensee)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Lindauer Hof Hafenplatz 4 88131 Lindau (Bodensee) 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Lindau (Bodensee)
Ihr Informationsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrteAntragsteller/in ihren Antrag au…
Von
Landratsamt Lindau (Bodensee)
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Informationsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
8. August 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ihren Antrag auf Herausgabe von Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) haben wir erhalten und am 08.08.2019 das Verfahren durch Anschreiben des Betriebsin- habers eröffnet. Dazu folgender Hinweis: Gemäß g 5 Abs. 2 S. 4 VIG sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Lebensmittelunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Der Anspruch des Lebensmittelunternehrners auf Mitteilung Ihrer Daten ist nicht zeitlich begrenzt. D.h. der Antrag des Unternehmers kann auch dann noch gestellt werden, wenn Sie die Informationen bereits erhalten haben. Eine Mitteilung an Sie liefe ins Leere, da eine Antragsrücknahme dann nicht mehr möglich ist. Sollten Sie folg- lich Ihren Antrag über den 26.08.2019 hinaus aufrechterhalten, werden wir mit der Bearbei- tung Ihres Antrags fortfahren und auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift übermitteln. Der Lebensmittelunternehmer hat von uns die Möglichkeit erhalten, sich innerhalb derselben Frist zur Herausgabe der Informationen zu äußern. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Lindau (Bodensee)
Ihr Informationsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Landratsamt Lindau (Bodensee)
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Informationsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
11. September 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

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