Kontrollbericht zu Little Italy, Goslar

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Little Italy
Danziger Straße 51
38642 Goslar

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Der Betrieb wurde bisher nur einmal am 23.09.2020 kontrolliert. Es gab keine Beanstandungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2023
  • Frist
    17. März 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landkreis Goslar - Verbraucherschutz & Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Little Italy, Goslar [#267694]
Datum
13. Januar 2023 19:45
An
Landkreis Goslar - Verbraucherschutz & Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Little Italy Danziger Straße 51 38642 Goslar 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267694 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267694/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Goslar - Verbraucherschutz & Veterinärwesen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach Verbraucherin…
Von
Landkreis Goslar - Verbraucherschutz & Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Little Italy, Goslar [#267694]
Datum
18. Januar 2023 10:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zum o.g. Betrieb. Weitere Nachricht erhalten Sie auf dem Postwege. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Goslar - Verbraucherschutz & Veterinärwesen
Auskunftsersuchen nach dem VIG; Hier: Little Italy, Danziger Str. 51, 38642 Eingangsbestätigung und Hinweis auf di…
Von
Landkreis Goslar - Verbraucherschutz & Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem VIG; Hier: Little Italy, Danziger Str. 51, 38642
Datum
8. Februar 2023
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung und Hinweis auf die Frist nach §5 Abs. 2 S. 2 VIG.
Landkreis Goslar - Verbraucherschutz & Veterinärwesen
Auskunftsersuchen nach dem VIG; Hier: Little Italy, Danziger Str. 51, 38642 Goslar [...] auf Ihren Antrag vom 13.0…
Von
Landkreis Goslar - Verbraucherschutz & Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem VIG; Hier: Little Italy, Danziger Str. 51, 38642 Goslar
Datum
9. März 2023
Status
Warte auf Antwort
[...] auf Ihren Antrag vom 13.01.2023 ergeht folgender Bescheid: 1. Der von Ihnen begehrten Informationsgewährung wird stattgegeben. 2. Die Informationsgewährung erfolgt durch die Übersendung der begehrten Informationen in schriftlicher Form auf dem Postweg, frühestens ab dem 23.03.2023. 3. Die Informationsgewährung ist kostenfrei. [...] Mit Schreiben vom 08.02.2023 teilte ich Ihnen mit, dass durch die Informationsgewährung Belange Dritter (die Hersteller) betroffen seien und ich diese gemäß § 5 Abs. 1 VIG vor einer Entscheidung anhören werde. Die vom VIG vorgesehene Regelfrist von einem Monat würde sich somit auf zwei Monate verlängern. [...]

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Landkreis Goslar - Verbraucherschutz & Veterinärwesen
Auskunftsersuchen nach dem VIG; Hier: Little Italy, Danziger Str. 51, 38642 Goslar Der Betrieb wurde bisher nur ei…
Von
Landkreis Goslar - Verbraucherschutz & Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem VIG; Hier: Little Italy, Danziger Str. 51, 38642 Goslar
Datum
27. März 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Betrieb wurde bisher nur einmal am 23.09.2020 kontrolliert. Es gab keine Beanstandungen.