Kontrollbericht zu Lotosblüte, Wittenburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Lotosblüte
Steintor 3
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. April 2019
  • Frist
    17. Mai 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Lotosblüte, Wittenburg [#131162]
Datum
14. April 2019 16:50
An
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Lotosblüte Steintor 3 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Zwischennachricht zum Antrag #131162 nach VIG vom 14.04.2019 Sehr geehrte(r) Antragsteller(in), hiermit bestätige…
Von
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Zwischennachricht zum Antrag #131162 nach VIG vom 14.04.2019
Datum
15. April 2019 08:39
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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21,1 KB


Sehr geehrte(r) Antragsteller(in), hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages #131162 vom 14.04.2019 mit welchem Sie Auskunft über lebensmittelrechtliche Kontrollen zu einem Betrieb „Lotosblüte, Steintor 3, << Adresse entfernt >>“ begehren. Bitte ergänzen Sie den Antrag innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung dieser Zwischennachricht um die korrekte Anschrift und Bezeichnung des Betriebes, da dieser unter der von Ihnen angegebenen Anschrift und Bezeichnung hier unbekannt ist und eine weitere Bearbeitung Ihres Auskunftsersuchens allein mit den beigebrachten Angaben nicht möglich ist. Äußern Sie sich nicht, gehe ich von einer Erledigung der Sache aus. Die Auskunftserteilung ist gemäß § 7 Abs. 1 VIG bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1000,00 € gebühren- und auslagenfrei. Beantwortung Ihrer Anfrage würde aus Datenschutzgründen auf postalischem Weg erfolgen. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Antrag abgeschlossen Sehr geehrteAntragsteller/in da Sie innerhalb der gesetzten Frist nicht geantwortet haben,…
Von
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FD Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antrag abgeschlossen
Datum
2. Mai 2019 13:46
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
21,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in da Sie innerhalb der gesetzten Frist nicht geantwortet haben, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag #131162 zurückgezogen haben. Die Bearbeitung des Antrages mit o.g. Nummer ist damit abgeschlossen. Sollten Sie weiterhin Auskunft zu einem Betrieb wünschen, so stellen Sie bitte einen neuen Antrag. Mit freundlichen Grüßen