Kontrollbericht zu Löwen, Keltern

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Löwen
Durlacher Straße 10
75210 Keltern

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    28. Januar 2019
  • Frist
    30. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Löwen, Keltern [#52346]
Datum
28. Januar 2019 06:56
An
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Löwen Durlacher Straße 10 75210 Keltern 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage, die wir als Auskunftsersuchen nach…
Von
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Löwen, Keltern [#52346]
Datum
28. Januar 2019 09:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage, die wir als Auskunftsersuchen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) betrachten. Die gewünschten Informationen werden wir Ihnen nach vorheriger Anhörung des genannten Betriebs innerhalb eines Monats gebührenfrei zur Verfügung stellen. Sollte der Betrieb gegen die Auskunftserteilung Einwände erheben oder hiergegen sogar den Rechtsweg beschreiten, könnte sich die Bearbeitung der Anfrage um einen weiteren Monat verzögern. Da aufgrund § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des betroffenen Betriebs diesem gegenüber Namen und Anschrift des Antragstellers offenzulegen sind, könnte in diesem Fall Ihrem Widerspruch gegen die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an den angesprochenen Betrieb nicht entsprochen werden. Sollten Sie angesichts dessen an Ihrem Widerspruch gegen die Weitergabe Ihres Namens und Ihrer Adresse festhalten, bitten wir innerhalb einer Woche um eine entsprechende schriftliche Nachricht. In diesem Fall kann Ihre Anfrage jedoch nicht weiter bearbeitet werden. Im Übrigen erfolgt die Auskunftserteilung aus Datenschutzgründen auf dem Postweg. Hierfür benötigen wir noch Ihre vollständige Adresse; bitte teilen Sie uns deshalb noch Ihren Wohnort mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Adresse ist << Adresse entfernt >…
An Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Kontrollbericht zu Löwen, Keltern [#52346]
Datum
28. Januar 2019 13:10
An
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Adresse ist << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>, 75210 Keltern. Ich widerspreche allerdings der Weitergabe meiner persönlichen Daten, die Angelegenheit soll ansonsten nicht weiterbearbeitet werden, wenn dies ohne Weitergabe meiner Daten nicht möglich ist. Vielen Dank, Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 52346 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Sehr geehrtAntragsteller/in da wir aufgrund § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG nur auf Nachfrage des betroffenen Betriebs ver…
Von
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Betreff
Antwort: AW: Antwort: Kontrollbericht zu Löwen, Keltern [#52346]
Datum
29. Januar 2019 07:39
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in da wir aufgrund § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG nur auf Nachfrage des betroffenen Betriebs verpflichtet sind, diesem gegenüber Namen und Anschrift des Antragstellers offenzulegen, kann derzeit nicht prognostiziert werden, ob im weiteren Verlauf des Verfahrens die Weitergabe Ihrer Daten notwendig ist bzw. verlangt wird.. Im VIG ist nicht explizit festgelegt, zu welchem Zeitpunkt ein betroffener Betrieb eine Nachfrage bezüglich des Antragstellers an uns richten muss. Das heißt, dass der Betrieb grundsätzlich auch erst nach einer positiven Entscheidung über Ihren Antrag bzw. nach Übersendung der Kontrollberichte an Sie bei uns nachfragen könnte. Dann käme eine evtl. Rücknahme Ihres Antrags zu spät. Für Rückfragen stehen wir gerne - auch telefonisch - zu Ihrer Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Info. Ich bin zwar sehr an dieser Auskunft interessiert, …
An Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: Kontrollbericht zu Löwen, Keltern [#52346]
Datum
5. Februar 2019 23:50
An
Landratsamt Enzkreis - Verbraucherschutz- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Info. Ich bin zwar sehr an dieser Auskunft interessiert, da wir hier regelmäßig hingehen, allerdings möchte ich in diesem Fall aus gegebenen Gründen auf eine Auskunft verzichten. Vielen Dank für Ihre Bemühungen, Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 52346 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>