Kontrollbericht zu Lusatia, Bautzen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Lusatia
Löbauer Straße 26
02625 Bautzen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Juni 2022
  • Frist
    13. August 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Lusatia, Bautzen [#250684]
Datum
6. Juni 2022 16:05
An
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Lusatia Löbauer Straße 26 02625 Bautzen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250684/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Ihre Anfrage gemäß VIG - betreffend Gaststätte Lusatia, Bautzen Sehr << Antragsteller:in >> als infor…
Von
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Betreff
Ihre Anfrage gemäß VIG - betreffend Gaststätte Lusatia, Bautzen
Datum
14. Juni 2022 16:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> als informationspflichtige Stelle gemäß § 1 VIG bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres oben genannten Antrags vorab per E-Mail. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch. Sie erhalten deshalb in den kommenden Tagen eine schriftliche Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage gemäß VIG - betreffend Gaststätte Lusatia, Bautzen [#250684] Sehr geehrte Damen und Herren, Sie …
An Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage gemäß VIG - betreffend Gaststätte Lusatia, Bautzen [#250684]
Datum
5. Juli 2022 17:16
An
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie kündigten mir am 14.06.2022 per E-Mail eine schriftliche Eingangsbestätigung an. Eine solche hat mich nicht erreicht. Mir reicht diese elekronische Eingangsbestätigung. Bitte machen Sie sich keine unnötige Mühe mit dem postalischen Versand. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250684/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
AW: Ihre Anfrage gemäß VIG - betreffend Gaststätte Lusatia, Bautzen [#250684] Sehr << Antragsteller:in >&…
Von
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Betreff
AW: Ihre Anfrage gemäß VIG - betreffend Gaststätte Lusatia, Bautzen [#250684]
Datum
18. Juli 2022 12:39
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> eine schriftliche Eingangsbestätigung ist an Ihre Adresse << Adresse entfernt >> am 15.06.2022 in den Postausgang gegangen. Wir bedauern, dass dieses Schreiben Sie nicht erreicht hat. Wir haben das Schreiben heute erneut an Sie versandt. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen,
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Eingangsbestätigung Eingangsbestätigung
Von
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
18. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bestätige hiermit, dass ich meinen Antrag aufrechterhalte. Mit freundlichen Gr…
An Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 39.2-505.00:VIG<2022<107 - Kontrollbericht zu Lusatia, Bautzen [#250684]
Datum
31. Juli 2022 17:12
An
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bestätige hiermit, dass ich meinen Antrag aufrechterhalte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250684 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250684/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Lusatia, Bautzen“ vom 06.06.2022…
An Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fristüberschreitung - 39.2-505.00:VIG<2022<107 - Kontrollbericht zu Lusatia, Bautzen [#250684]
Datum
16. August 2022 22:29
An
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in Bezug auf meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Lusatia, Bautzen“ vom 06.06.2022 (#250684) übersandten Sie mir die begehrten Informationen nicht, obwohl die gesetzlich vorgegebene Frist hierfür inzwischen abgelaufen ist. Daher bitte ich Sie höflich meinen Antrag alsbald zu bearbeiten. Andernfalls werde ich zu gegebener Zeit Untätigkeitsklage erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Bescheid und Auskunft
Von
Landratsamt Bautzen - Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid und Auskunft
Datum
17. August 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
6,2 MB