Kontrollbericht zu Lutz Fleischwaren GmbH, Frischecenter Landsberg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Lutz Fleischwaren GmbH, Frischecenter Landsberg
Justus-von-Liebig-Straße 48
86899 Landsberg am Lech

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Dezember 2020
  • Frist
    16. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Landsberg am Lech Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Lutz Fleischwaren GmbH, Frischecenter Landsberg [#205729]
Datum
14. Dezember 2020 10:39
An
Landratsamt Landsberg am Lech
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Lutz Fleischwaren GmbH, Frischecenter Landsberg Justus-von-Liebig-Straße 48 86899 Landsberg am Lech 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205729/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Landsberg am Lech
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Landratsamt Landsberg am Lech
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Lutz Fleischwaren GmbH, Frischecenter Landsberg [#205729]
Datum
15. Dezember 2020 22:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist hier eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Landsberg am Lech
Sehr geehrteAntragsteller/in der Betrieb Lutz Fleischwaren GmbH, Frischecenter Landsberg wurde aufgegeben und abg…
Von
Landratsamt Landsberg am Lech
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Lutz Fleischwaren GmbH, Frischecenter Landsberg [#205729]
Datum
16. Dezember 2020 23:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in der Betrieb Lutz Fleischwaren GmbH, Frischecenter Landsberg wurde aufgegeben und abgemeldet. Aus diesem Grund wird Ihr Antrag nicht weiterverfolgt. Der Zweck des VIG, Markttransparenz herzustellen sowie den Schutz der Verbraucher vor gesundheitsschädlichen Erzeugnissen sowie Täuschung zu verbessern, kann bei einem Betrieb, der nicht mehr existiert, nicht mehr erreicht werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Information. Alles Gute & mit freundlichen Grüßen Antragste…
An Landratsamt Landsberg am Lech Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Lutz Fleischwaren GmbH, Frischecenter Landsberg [#205729]
Datum
17. Dezember 2020 13:44
An
Landratsamt Landsberg am Lech
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Information. Alles Gute & mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205729/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank nochmals für die Information. In Anbetracht der Umstände bitte ich sta…
An Landratsamt Landsberg am Lech Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Lutz Fleischwaren GmbH, Frischecenter Landsberg [#205729]
Datum
18. Dezember 2020 11:12
An
Landratsamt Landsberg am Lech
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank nochmals für die Information. In Anbetracht der Umstände bitte ich stattdessen analog zu meiner vorherigen Anfrage um Übermittlung der Informationen für den Nachfolgebetrieb: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: FML – Fleischmarkt Landsberg am Lech, Justus-von-Liebig-Straße 48, 86899 Landsberg am Lech 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205729/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Landsberg am Lech
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte eine neue Anfrage über TopfSecret stellen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Landratsamt Landsberg am Lech
Betreff
AW: WG: Kontrollbericht zu Lutz Fleischwaren GmbH, Frischecenter Landsberg [#205729]
Datum
18. Dezember 2020 21:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte eine neue Anfrage über TopfSecret stellen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Kontrollbericht zu FML – Fleischmarkt Landsberg am Lech [#205729] Sehr geehrteAntragsteller/in Sie hatten mich da…
An Landratsamt Landsberg am Lech Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu FML – Fleischmarkt Landsberg am Lech [#205729]
Datum
18. Dezember 2020 21:39
An
Landratsamt Landsberg am Lech
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie hatten mich darüber informiert, dass der Betrieb "Lutz Fleischwaren" in meiner ursprünglichen Anfrage nicht mehr existiert. Hier daher für Sie mein neuer Antrag zum neuen Betrieb an selber Stelle: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: FML – Fleischmarkt Landsberg am Lech, Justus-von-Liebig-Straße 48 86899 Landsberg am Lech 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 205729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205729/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Landsberg am Lech
AW: Kontrollbericht zu FML – Fleischmarkt Landsberg am Lech [#205729] Sehr geehrteAntragsteller/in ich muss Sie b…
Von
Landratsamt Landsberg am Lech
Betreff
AW: Kontrollbericht zu FML – Fleischmarkt Landsberg am Lech [#205729]
Datum
22. Dezember 2020 07:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich muss Sie bitten, eine ganz neue Anfrage über TopfSecret zu starten. Dann erhalten Sie zu der neuen Abfrage auch eine neue "Fallnummer". Wenn Sie dieselbe Nummer verwenden wie bei der Abfrage zu der Firma Lutz Fleischwaren GmbH, Frischecenter, kommt es zu Problemen, wenn ich Ihnen die Rückmeldung per Mail schicke, da es dann dem falschen Betrieb zugeordnet wird. Zu Ihrer Info: Diese Fallnummer wird nicht weiter bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen