Kontrollbericht zu Made in Bärlin Döner, Paderborn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Made in Bärlin Döner
Westernmauer 3
33098 Paderborn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Januar 2019
  • Frist
    23. März 2019
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Made in Bärlin Döner, Paderborn [#46710]
Datum
20. Januar 2019 22:29
An
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Made in Bärlin Döner Westernmauer 3 33098 Paderborn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre u. g. Anfrage nach dem VIG ist am 20.01.2019 hier eingegangen. Da davon auszugeh…
Von
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
Kontrollbericht zu Made in Bärlin Döner, Paderborn (#46710)
Datum
21. Januar 2019 15:28
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre u. g. Anfrage nach dem VIG ist am 20.01.2019 hier eingegangen. Da davon auszugehen ist, dass im vorliegenden Fall Dritte zu beteiligen sind, verlängert sich gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG die Frist zur Bescheidung Ihres Antrags auf zwei Monate.
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Bitte um Mitteilung Ihrer Postanschrift Sehr geehrtAntragsteller/in betreffend Ihre Anfrage vom 21.01.2019 möchte…
Von
Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Betreff
Bitte um Mitteilung Ihrer Postanschrift
Datum
30. Januar 2019 10:45
Status

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

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Sehr geehrtAntragsteller/in betreffend Ihre Anfrage vom 21.01.2019 möchte ich darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Bitte teilen Sie uns deshalb Ihre Postanschrift mit.

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Kreis Paderborn - Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Kontrollbericht Bärlin Döner Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 20.01.2019. Mit D…

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

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Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 20.01.2019. Mit Datum vom 30.01.2019 hatte ich Sie gebeten, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen, da ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragten Auskünfte in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Da Sie mir Ihre Postanschrift bisher nicht mitgeteilt haben, informiere ich Sie darüber, dass gem. § 4 Abs. 1 Satz 3 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) der Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten soll. Fehlen im Antrag vollständige Angaben zur Person, ist eine sachgerechte Prüfung, inwieweit der Antrag möglicherweise missbräuchlich gestellt wurde, nicht möglich. Unter diesen Umständen ist eine Weiterbearbeitung Ihres Antrages nicht möglich.