Kontrollbericht zu Mam-Mam Burger

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Mam-Mam Burger
Vordere Sterngasse 26, Nürnberg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Mam-Mam Burger [#36703]
Datum
14. Januar 2019 15:36
An
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Mam-Mam Burger Vordere Sterngasse 26, Nürnberg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,7 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Erteilung von Informationen über Mam-Mam Burger [#36703] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dan…
An Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Erteilung von Informationen über Mam-Mam Burger [#36703]
Datum
21. Februar 2019 22:08
An
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 36703 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Erteilung von Informationen über Mam-Mam Burger [#36703] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Info…
An Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Erteilung von Informationen über Mam-Mam Burger [#36703]
Datum
2. April 2019 10:24
An
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Mam-Mam Burger“ vom 14.01.2019 (#36703) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 36703 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 14.01.2019 zu "Mam-Mam B…
Von
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mam-Mam Burger [#36703]
Datum
13. Juli 2020 11:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 14.01.2019 zu "Mam-Mam Burger", wird nicht mehr weiterverfolgt, da der zwischenzeitlich abgemeldet wurde. Der Zweck des Verbraucherinformationsgesetzes, Markttransparenz herzustellen sowie den Schutz der Verbraucher vor gesundheitsschädlichen Erzeugnissen sowie Täuschung zu verbessern, kann bei einem Betrieb, der nicht mehr existiert, nicht mehr erreicht werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie bitte prüfen ob es sich hierbei um einen Fehler handelt? Mir wäre nicht …
An Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mam-Mam Burger [#36703]
Datum
13. Juli 2020 12:49
An
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in können Sie bitte prüfen ob es sich hierbei um einen Fehler handelt? Mir wäre nicht bekannt, dass sich an der Situation des Mam Mam Burgers in der Vordere Sterngasse 26 etwas geändert hat. Der Laden und Betrieb existiert weiterhin. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 36703 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/36703/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in Entschuldigen Sie die Fehlinformation. Die Abmeldung bezog sich auf die Filiale in d…
Von
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt - Abteilung Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mam-Mam Burger [#36703]
Datum
13. Juli 2020 13:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Entschuldigen Sie die Fehlinformation. Die Abmeldung bezog sich auf die Filiale in der Tetzelgasse. Die Berichte zur "Vorderen Sterngasse" liegen mir noch nicht komplett vor. Sobald diese eintreffen wird Ihr Antrag weiter bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen