Kontrollbericht zu Mama Pizza, Unterhaching

Anfrage an: Landratsamt München

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Mama Pizza
Schulstraße 2
82008 Unterhaching

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Mama Pizza, Unterhaching [#266341]
Datum
26. Dezember 2022 17:48
An
Landratsamt München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Mama Pizza Schulstraße 2 82008 Unterhaching 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266341/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt München
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages auf Informationserteilu…
Von
Landratsamt München
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mama Pizza, Unterhaching [#266341]
Datum
27. Dezember 2022 13:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages auf Informationserteilung nach dem VIG. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt München
Kein Nachrichtentext
Von
Landratsamt München
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. Januar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
650,9 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: VIG Mama Pizza, Schulstraße 2 [#266341] Guten Tag, Sie teilen mir mit, dass der angefragte Betrieb inzwischen…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: VIG Mama Pizza, Schulstraße 2 [#266341]
Datum
28. Januar 2023 11:50
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie teilen mir mit, dass der angefragte Betrieb inzwischen geschlossen sei: Mama Pizza Schulstraße 2 82008 Unterhaching Dies kann ich nicht nachvollziehen. Ich finde mehrere aktuelle Bestellmöglichkeiten, welche unverändert verfügbar sind. Auch gibt es aktuelle Kundenrezensionen, die meiner Auffassung nach den angesprochenen Betrieb betreffen: - https://www.lieferando.de/speisekarte/mama-pizza-hot-wok-unterhaching-schulstrasse?utm_campaign=foodorder&utm_medium=organic&utm_source=google#bewertungen - https://www.google.com/search?q=Mama+Pizza+Schulstra%C3%9Fe+2+82008+Unterhaching&rlz=1C1CHBF_deDE862DE862&sourceid=chrome&ie=UTF-8#lrd=0x479dde1b021e29bd:0x70d820c2000828e,1,,,, - https://mama-pizza.de/store/mama-pizza-unterhaching/imprint Laut Lieferando ist folgende Anschrift korrekt: Mama Pizza & Hot Wok Unterhaching Schulstraße Schulstraße 2 82008 Unterhaching Gesetzlicher Vertreter: Thi Nga Hoang Laut Google die ursprünglich angegebene Adresse Und laut "Mama-Pizza.de" ist folgende Angabe korrekt: Mama Pizza Unterhaching Schulstr. 2 82008 Unterhaching Inhaber: Thi Linh Nghiem Steuernummer: 146/106/71692 Kann es sein, dass hier ein Irrtum vorliegt und ggf. ein Betreiberwechsel vorliegt? Sollte dies der Fall sein, so bitte ich diesen Antrag betreffend des aktuellen Betriebs zu interpretieren. Eine konkretere Bezeichnung als die oben angegebenen liegt mir leider nicht vor. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266341/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt München
WG: VIG Mama Pizza, Schulstraße 2 [#266341] Sehr << Antragsteller:in >> beim genannten Betrieb hat En…
Von
Landratsamt München
Betreff
WG: VIG Mama Pizza, Schulstraße 2 [#266341]
Datum
30. Januar 2023 10:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> beim genannten Betrieb hat Ende letzten Jahres ein Betreiberwechsel stattgefunden, der bisher nicht in unseren Daten erfasst war. Der Antrag wird auf die Zeit seit Betreiberwechsel beschränkt beantwortet und bezieht sich nicht auf den vorherigen Betrieb. Der Zweck des VIG, Markttransparenz herzustellen sowie den Schutz der Verbraucher vor gesundheitsschädlichen Erzeugnissen sowie Täuschung zu verbessern, kann bei einem Betrieb, der nicht mehr existiert, nicht mehr erreicht werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: VIG Mama Pizza, Schulstraße 2 [#266341]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu…
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: VIG Mama Pizza, Schulstraße 2 [#266341]
Datum
16. April 2023 17:53
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Mama Pizza, Unterhaching“ vom 26.12.2022 (#266341) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 76 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Die letzte Information die ich bzgl. dieses Antrags erhalten habe war am 30.01.2023 folgende: „beim genannten Betrieb hat Ende letzten Jahres ein Betreiberwechsel stattgefunden, der bisher nicht in unseren Daten erfasst war. Der Antrag wird auf die Zeit seit Betreiberwechsel beschränkt beantwortet und bezieht sich nicht auf den vorherigen Betrieb.“ Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landratsamt München
AW: WG: VIG Mama Pizza, Schulstraße 2 [#266341] Sehr << Antragsteller:in >> die beantragte Informatio…
Von
Landratsamt München
Betreff
AW: WG: VIG Mama Pizza, Schulstraße 2 [#266341]
Datum
17. April 2023 06:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die beantragte Information wurde ihnen bereits am 03.01.2023 erteilt. Eine weitergehende Auskunft zu unserer Information wurde Ihnen am 30.01.2023 erteilt Der Antrag ist für das Landratsamt München abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: VIG Mama Pizza, Schulstraße 2 [#266341] Guten Tag, Sie schrieben mir in Ihrer Antwort am 3.1. lediglich, …
An Landratsamt München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: VIG Mama Pizza, Schulstraße 2 [#266341]
Datum
17. April 2023 08:10
An
Landratsamt München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie schrieben mir in Ihrer Antwort am 3.1. lediglich, dass der Betrieb geschlossen sei. Im weiteren Verlauf wurde dann geklärt, dass der Betrieb nicht geschlossen ist, sondern lediglich ein Betreiberwechsel stattgefunden hat. Sie schrieben außerdem am 30.01. „Der Antrag wird auf die Zeit seit Betreiberwechsel beschränkt beantwortet und bezieht sich nicht auf den vorherigen Betrieb“ Somit verstehe ich nicht inwiefern der Antrag abgeschlossen sei, da ich bisher keine Informationen bezüglich meines Antrags erhalten habe. Ich erwarte die Informationen wie beantragt Halbzeiten auf die Zeit seit des Betreiberwechsels. Bisher wurde der Antrag nur beantwortet für die Zeit vor dem Betreiberwechsel! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266341 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266341/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt München
AW: WG: VIG Mama Pizza, Schulstraße 2 [#266341] Sehr << Antragsteller:in >> zum Zeitpunkt unserer Aus…
Von
Landratsamt München
Betreff
AW: WG: VIG Mama Pizza, Schulstraße 2 [#266341]
Datum
17. April 2023 08:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zum Zeitpunkt unserer Auskunft vom 03.01. lag dem Landratsamt München lediglich die Information vor, dass der Betrieb abgemeldet ist. Die Auskunft haben wir ihnen erteilt. Zum Zeitpunkt Ihrer Nachfrage vom 30.01.2023 lagen dem Landratsamt zwischenzeitlich die Informationen über den Betreiberwechsel vor. Eine Kontrolle des Betriebs unter dem neuen Betreiber hatte nicht stattgefunden. Die Auskünfte über Betriebe nach dem VIG beziehen sich auf die Informationen die dem Landratsamt zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits vorliegen. Der Antrag vom 27.12.2022 ist abgeschlossen, da wir ihnen alle zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Informationen mitgeteilt haben. Bitte haben sie Verständnis dafür, dass sich der Antrag auf die Vergangenheit bezieht und nicht auf die etwaig nach der Antragstellung erfolgten Kontrollen. Falls sie aktuelle Auskünfte über den Betrieb beantragen möchten, müssen sie einen neuen Antrag stellen. Mit freundlichen Grüßen