Kontrollbericht zu Mangia e Bevi, Hamburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Mangia e Bevi
Sierichstraße 44
22301 Hamburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Mangia e Bevi, Hamburg [#42069]
Datum
15. Januar 2019 16:55
An
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Mangia e Bevi Sierichstraße 44 22301 Hamburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag nach dem VIG; hier: AZ: 42/19 Sehr geehrte Antragstellerin/sehr geehrter Antragsteller, Ihr Antrag auf…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Ihr Antrag nach dem VIG; hier: AZ: 42/19
Datum
28. Januar 2019 15:06
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrte Antragstellerin/sehr geehrter Antragsteller, Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier eingegangen. Eingangsdatum: 15.01.2019 Betrieb: Mangia e Bevi, Sierichstraße 44, 22301 Hamburg Vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung beabsichtigt das Bezirksamt, Ihnen Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Prüfungen zu geben (Routinekontrollen, Nachkontrollen, Anlasskontrollen). Soweit Sie in Ihrer Anfrage Ihre vollständige Anschrift nicht angegeben haben, bitten wir Sie, dieses nachzuholen. Ihre Anschrift ist zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich, weil die Beantwortung aus Datenschutzgründen ausschließlich per Briefpost erfolgen wird. Zudem haben Sie erklärt, mit der Weitergabe Ihrer Daten (Name, Anschrift) nicht einverstanden zu sein (Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung). Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunfterteilung gemäß § 5 VIG anhören wird und gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten ist, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Sie werden deshalb um Mitteilung – innerhalb einer Woche – gebeten, ob Sie den Antrag dennoch aufrechterhalten wollen. Ersatzweise legen Sie bitte Ihre Gründe dar, die den Widerspruch rechtfertigen. Ihre Antwort per E-Mail wird erbeten an: <<E-Mail-Adresse>> Die Bearbeitung Ihres Antrags wird bis dahin zurückgestellt. Neben Ihrer Anfrage sind eine Vielzahl ähnlicher Anfragen eingegangen. Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 VIG sind diese Anfragen in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden. Im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Alle Anfragen werden geprüft und beschieden. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Im Übrigen weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Auskunft nach dem VIG voraussichtlich gebührenfrei erfolgen wird (§ 7 Absatz 1 VIG). Dies gilt nicht für ein ggf. späteres Widerspruchsverfahren, soweit Ihr Antrag abzulehnen ist. Bezirksamt Hamburg-Nord Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Kümmellstraße 6 20249 Hamburg Fax: 040/4279-04016 Tel: 040/42804-6303
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem VIG; hier: AZ: 42/19 [#42069] Sehr geehrte Damen und Herren, Es kann doch wohl nicht sein…
An Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem VIG; hier: AZ: 42/19 [#42069]
Datum
28. Januar 2019 17:29
An
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Es kann doch wohl nicht sein, dass Sie meine personenbezogenen Daten weitergeben. Als Verbraucher habe ich ja wohl ein Recht darauf zu erfahren, wie es um die Hygäne eines Betriebes bestellt ist. Ein Smiley System bspw. wie in Dänemark wäre wohl zu einfach. Wie auch immer, wenn es keine andere Chance gibt um die gewünschte Auskunft zu erhalten, dann geben Sie meine Daten, sofern zwingend erforderlich, weiter. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 42069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem VIG; hier: AZ: 42/19 [#42069] Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte nach wie vor die …
An Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem VIG; hier: AZ: 42/19 [#42069]
Datum
21. Februar 2019 18:28
An
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte nach wie vor die abgefragte Auskunft haben, meine Adressdaten habe ich Ihnen bereits kommuniziert und ich bin nach wie vor nicht mit der Weitergabe meiner Daten einverstanden, es kann doch nicht sein, dass man nur nach Weitergabe meiner Daten an Informationen heran kommt, die mir als Bürger zustehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 42069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag nach dem VIG; hier: AZ: 42/19 [#42069] Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß § 5 Absatz 2 Satz 3 Verbrauch…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Ihr Antrag nach dem VIG; hier: AZ: 42/19 [#42069]
Datum
22. Februar 2019 07:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß § 5 Absatz 2 Satz 3 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) legt die Stelle (zuständige Behörde) auf Nachfrage des Dritten (Betrieb) diesem Namen und Anschrift des Antragstellers offen. Sollte der Betrieb innerhalb seiner Anhörungsfrist darauf verzichten Ihre Daten zu erfragen, werden Ihnen die angefragten Informationen bereitgestellt, ohne Ihre Daten weiterzugeben. Da das Recht des Betriebes, auf Auskunft Ihrer Daten, aber nicht an Fristen gebunden ist, kann dieser auch noch nach Informationsherausgabe von seinem Recht Gebrauch machen. Die zuständige Stelle ist gemäß dem VIG zur Weitergabe verpflichtet. Wenn Sie die Weitergabe Ihrer Daten also nach wie vor komplett und in jedem Fall ablehnen, bleibt Ihnen lediglich die Option den Antrag zurück zu ziehen. Bezirksamt Hamburg-Nord Verbraucherschutzamt Kümmellstr. 6 20249 Hamburg
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag nach dem VIG; hier: AZ: 42/19 [#42069] Sehr geehrter Antragsteller, das Bezirksamt hat den von Ihnen b…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Ihr Antrag nach dem VIG; hier: AZ: 42/19 [#42069]
Datum
8. März 2019 14:44
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrter Antragsteller, das Bezirksamt hat den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunftserteilung angehört und dieser hat gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG beantragt, dass wir die Daten des Auskunftssuchenden offen legen. Sie haben in dem Fall um Mitteilung gebeten, wenn der betroffene Betrieb Ihre Daten erfragt, um in der Folge zu entscheiden, ob Sie den Antrag weiter aufrechterhalten. Sie werden deshalb erneut um Mitteilung – innerhalb einer Woche – gebeten, ob Sie den Antrag auf Auskunft dennoch aufrechterhalten wollen. Ihre Antwort per E-Mail wird erbeten an: <<E-Mail-Adresse>> Die Bearbeitung Ihres Antrags wird bis dahin zurückgestellt. Bezirksamt Hamburg-Nord Verbraucherschutzamt Kümmellstr. 6 20249 Hamburg
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AW: Ihr Antrag nach dem VIG; hier: AZ: 42/19 [#42069] Sehr geehrte Damen und Herren, selbstverständlich halte ich…
An Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem VIG; hier: AZ: 42/19 [#42069]
Datum
8. März 2019 17:13
An
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, selbstverständlich halte ich meinen Antrag aufrecht und möchte nach wie vor nicht, dass meine Daten bekannt gegeben werden. Ich Speise in dem Betrieb regelmäßig und möcht nicht, dass ich zukünftig mit negativen Begleiterscheinungen rechnen muss, nur weil ich mein Verbraucherrecht wahrnehme. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 42069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Ihr Antrag nach dem VIG; hier: AZ: 42/19 [#42069] Sehr geehrter Antragsteller, Sie haben mitgeteilt, weiterhin d…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Ihr Antrag nach dem VIG; hier: AZ: 42/19 [#42069]
Datum
11. März 2019 07:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller, Sie haben mitgeteilt, weiterhin die Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu begehren und gleichzeitig den Widerspruch gegen die Datenweitergabe bekräftigt, ohne hinreichende Gründe mitzuteilen. Das Bezirksamt weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass das VIG zwar einen Auskunftsanspruch für Verbraucherinnen und Verbraucher formuliert, dieser aber nicht verborgen stattfindet und im Sinne einer Transparenz eben auch den Betrieben ausdrücklich Offenheit zugesteht. Diese Regelung ist elementare Grundlage im VIG. Insofern ist davon auszugehen, dass Auskunftssuchende sich regelmäßig nicht wirksam auf eine Nichtweitergabe der Daten berufen können, zumal das Recht der Betriebe nach VIG, als spezielle Regelung für dieses Auskunftsverfahren, im Verhältnis zu den allgemeinen Schutzregelungen nach der Datenschutzgrundverordnung prioritäre Anwendung findet. Sie haben damit folgende Möglichkeiten: • Sie erhalten Ihren Antrag nach dem VIG sowie Ihren Widerspruch weiterhin aufrecht und legen gegenüber dem Bezirksamt konkret Ihre persönlichen Gründe dar, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben. Eine besondere Situation, die einen Widerspruch rechtfertigt, stellt in diesem Zusammenhang eine vergleichsweise hohe Hürde dar. Bei Darlegung konkreter Gründe, wird das Bezirksamt prüfen, ob Sie sich wirksam auf die Datenschutzregelungen berufen können. • Sie nehmen Ihren Antrag nach dem VIG zurück. Das Bezirksamt würde damit das Verfahren abschließen. Wir erwarten Ihre Antwort innerhalb einer Woche und stellen den Antrag zurück. Bezirksamt Hamburg-Nord Verbraucherschutzamt Kümmellstr. 6 20249 Hamburg

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AW: Ihr Antrag nach dem VIG; hier: AZ: 42/19 [#42069] Sehr geehrte Damen und Herren, Dann mauscheln Sie einfach w…
An Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem VIG; hier: AZ: 42/19 [#42069]
Datum
11. März 2019 07:19
An
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Dann mauscheln Sie einfach weiter vor sich hin, machen ihre Arbrit die der Bürger nicht sieht und abfragen darf ohne Gefahr zu laufen an den Pranger gestellt zu werden und ich ziehe mich in mein Schneckenhaus zurück und hakte meine Klappe. Meine Rechte kann ich ja eh nicht wahrnehmen, schade um die verschwendete Zeit. Meinen Antrag ziehe ich zurück und sie machen schön die Verwaltungstechnischen Aufgaben weiter. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 42069 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>