Kontrollbericht zu Marienborn GmbH - Altenheim Kloster Heisterbach

1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:

Marienborn GmbH - Altenheim Kloster Heisterbach
Heisterbacher Straße 2
53639 Königswinter

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Dezember 2021
  • Frist
    25. Januar 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Marienborn GmbH - Altenheim Kloster Heisterbach [#236107]
Datum
22. Dezember 2021 19:17
An
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Marienborn GmbH - Altenheim Kloster Heisterbach Heisterbacher Straße 2 53639 Königswinter 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236107/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Marienborn GmbH - Altenheim Kloster Heister…
An Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Marienborn GmbH - Altenheim Kloster Heisterbach [#236107]
Datum
7. Februar 2022 17:08
An
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage „Kontrollbericht zu Marienborn GmbH - Altenheim Kloster Heisterbach“ vom 22.12.2021 (#236107) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236107/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Diese wird hier unter dem Aktenzeich…
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Marienborn GmbH - Altenheim Kloster Heisterbach [#236107]
Datum
6. März 2022 14:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Diese wird hier unter dem Aktenzeichen 39 VIG Altenheim Kloster Heisterbach - Marienborn GmbH, Königswinter bearbeitet. Dieses Aktenzeichen bitte ich im weiteren Schriftverkehr stets anzugeben. Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage werden die durchgeführten Betriebskontrollen der letzten drei Jahre berücksichtigt, da dies nach rechtlicher Einschätzung der Fachaufsichtsbehörde und auch der Gerichte der angemessene Zeitrahmen ist. Alle weiter zurückliegenden Kontrollergebnisse können keine Aussage mehr zu den aktuellen Gegebenheiten des Lebensmittelbetriebes geben. Aufgrund anhaltender Personalengpässe im Bereich 39.0 Verwaltungsaufgaben wurden die hier anfallenden Aufgaben priorisiert. Die vorrangige Aufgabenerfüllung bezieht sich dabei auf die Durchführung von Verwaltungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren in den Bereichen Verbraucherschutz und Tiergesundheit sowie die Erteilung von Erlaubnissen, Genehmigungen und Zulassungen für wirtschaftliche Betätigungen der Bürgerinnen und Bürger in den genannten Bereichen. Die Bearbeitung von Informationsersuchen nach IFG NRW, VIG o. ä. ist dabei bewusst nachrangig priorisiert und die evtl. Nichteinhaltung der gesetzlichen Fristen für Auskunftserteilungen gemäß § 5 Abs. 2 VIG müssen in Kauf genommen werden. Da ich den von Ihnen genannten Betrieb als Dritten im vorliegenden Verfahren zu beteiligen habe, verlängert sich die regelmäßige Auskunftsfrist auf zwei Monate gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Allerdings ist bereits absehbar, dass ich auch die verlängerte Auskunftsfrist nicht werde einhalten können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir wie beantragt die Informationen zu den vergangenen 5 Jahren zu…
An Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Marienborn GmbH - Altenheim Kloster Heisterbach [#236107]
Datum
7. März 2022 20:41
An
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir wie beantragt die Informationen zu den vergangenen 5 Jahren zu. Das VIG regelt den Zeitraum eindeutig, die Meinung Ihrer Fachaufsichtsbehörde ist diesbezüglich nicht relevant. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236107/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Anmerkung zu Ihrer E-Mail PER FAX Rhein-Sieg-Kreis Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Sehr Antragsteller…
An Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Anmerkung zu Ihrer E-Mail
Datum
8. März 2022
An
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Status
PER FAX Rhein-Sieg-Kreis Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Sehr Antragsteller/in zu Ihrer E-Mail vom 06.03.2022 bezüglich meiner VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Marienborn GmbH - Altenheim Kloster Heisterbach“ vom 22.12.2021 (#236107)" erlaube ich mir noch folgende Anmerkung: Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Novemder 2021 entschieden, dass Verbraucher:innen einen Rechtsanspruch auf Herausgabe von Kontrollberichten nach dem VIG haben. Die betroffenen Behörden haben nach diesem Urteil insbesondere die Pflicht, hierfür zeitliche Kapazitäten und interne Strukturen zu schaffen. Die von Ihnen beschriebene "Priorisierung" ist somit unzulässig. Wenn ich mehrere hundert noch nicht abgeschlossene VIG-Anfragen über die vergangenen 3 Jahre betrachte, halte ich die Personalengpässe in Ihrem Bereich ohnehin für vorgeschoben. Dafür spricht auch, dass Sie lieber 3 Anfragen alle 9 Jahre (nicht) beantworten möchten, wo doch 2 Anfragen innerhalb von 10 Jahren weniger Aufwand bedeuten würden. Ihr Versuch einer Beschränkung auf 3 Jahre ist auch unter folgendem Aspekt eine Beschneidung von Verbraucherrechten: Viele Betriebe werden von Ihnen jahrelang nicht überprüft. Sie möchten den Arbeitsaufwand bzgl. VIG-Anfragen vermindern? Vermeiden Sie Nachfragen und Untätigkeitsklagen. Vermeiden Sie unnötige Widersprüche oder Fachaufsichtsbeschwerden. Um zu verhindern, dass auch meine Anfrage auf Dauer unbearbeitet bleibt, werde ich Sie gelegentlich daran erinnern. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Sehr Antragsteller/in im Rahmen der fachlichen Bearbeitung Ihrer Anfrage ist aufgefallen, dass diese nicht eindeu…
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Marienborn GmbH - Altenheim Kloster Heisterbach [#236107]
Datum
29. März 2022 12:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in im Rahmen der fachlichen Bearbeitung Ihrer Anfrage ist aufgefallen, dass diese nicht eindeutig einem Lebensmittelbetrieb zugeordnet werden kann. Das Altenheim Kloster Heisterbach wird durch die Marienborn gGmbH unter der Anschrift Kloster Heisterbach in Königswinter betrieben. Unter der Anschrift Heisterbacher Straße 2 in Königswinter wird eine Schankwirtschaft durch einen anderen Lebensmittelunternehmer betrieben. Bitte teilen Sie mir daher mit, auf welchen der beiden Lebensmittelbetriebe sich daher Ihre Anfrage bezieht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückfrage. Meine Anfrage bezieht sich auf das durch die Marie…
An Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Marienborn GmbH - Altenheim Kloster Heisterbach [#236107]
Datum
4. April 2022 12:31
An
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Rückfrage. Meine Anfrage bezieht sich auf das durch die Marienborn gGmbH betriebene Altenheim Kloster Heisterbach. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236107 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236107/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Klarstellung. Ich werde nun das Beteiligungsverfahren des Lebensmittel…
Von
Rhein-Sieg-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Marienborn GmbH - Altenheim Kloster Heisterbach [#236107]
Datum
4. April 2022 14:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Klarstellung. Ich werde nun das Beteiligungsverfahren des Lebensmittelunternehmens einleiten. Mit freundlichen Grüßen