Kontrollbericht zu Marinellos Strandbar, Cuxhaven

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Marinellos Strandbar
Professor-Ferdinand-Braun-Promenade
27472 Cuxhaven

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juni 2019
  • Frist
    19. Juli 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die beid…
An Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Marinellos Strandbar, Cuxhaven [#151689]
Datum
19. Juni 2019 19:53
An
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Marinellos Strandbar Professor-Ferdinand-Braun-Promenade 27472 Cuxhaven 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Eingangsbestätigung Verweigerung der Auskunft
Von
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
20. Juni 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
944,8 KB
Verweigerung der Auskunft
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#151689] Ihr Zeichen 39.11.31 39.121 Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragst…
An Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#151689]
Datum
1. Juli 2019 18:03
An
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen 39.11.31 39.121 Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in mit meinem Schreiben vom 19.06.2019 habe ich mein gesetzliches Auskunftsrecht versucht wahrzunehmen. Dem ist nichts hinzuzufügen. Ihre Antwort vom 20.06.2019 muss ich daher als Auskunftsverweigerung werten. Haben Sie etwas zu verbergen? Sind die Zustände in der Strandbar Marinello so verheerend? Die Öffentlichkeit erwartet Ihre Auskunft. Tun Sie Ihre Pflicht ! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151689 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
AW: Eingangsbestätigung [#151689] Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Email vom 01.07.2019. Na…
Von
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#151689]
Datum
9. Juli 2019 15:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Email vom 01.07.2019. Nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) muss der Antrag hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist. Sie fragen allgemein nach den Kontrollberichten an. Bei den Kontrollberichten handelt es sich nicht um Informationen zu festgestellten nicht zulässigen Abweichungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG. Bei den Kontrollberichten handelt es sich lediglich um ein Informationsmedium. Gleichwohl begehren Sie Informationen aus diesen Kontrollbericht. Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 VIG kann der Informationszugang durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder in sonstiger Weiser eröffnet werden. Eine Akteneinsicht in den Kontrollbericht im Kreishaus Cuxhaven dürfte für Sie zum einen aufgrund der Entfernung nicht in Frage kommen und zum anderen widerspricht dies auch dem Grundsatz aus § 6 Abs. 1 Satz 4 VIG wonach die Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher verständlich dargestellt werden sollen. Der Kontrollbericht erfüllt die Anforderungen an Verständlichkeit für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht. Das Mittel der Wahl für den Informationszugang ist daher die Auskunftserteilung. Dies wäre hier eine schriftliche Zusammenfassung über den Inhalt des Kontrollberichtes. Um diese schriftliche Zusammenfassung für Sie erstellen zu können ist die Konkretisierung Ihres Antrages erforderlich. Nur so kann ich die von Ihnen gewünschten Informationen zusammenstellen. Teilen Sie mir daher mit, welche Informationen Sie aus den Kontrollberichten begehren. Bei Fragen können Sie sich gerne an mich wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#151689] Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte gehofft mit meiner Anfrage hinreichend e…
An Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#151689]
Datum
15. Juli 2019 09:38
An
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte gehofft mit meiner Anfrage hinreichend erläutert zu haben welche Informationen begehrt werden. Ich möchte hiermit Beanstandungsinformationen begehren und natürlich ist es auch aufschlussreich zu erfahren ob und wann überhaupt Kontrollen stattgefunden haben. In der Hoffnung nun alles verständlich erläutert zu haben verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151689 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mail Delivery System
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. Juli 2019 09:39
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
AW: Eingangsbestätigung [#151689] Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 15.07.2019. I…
Von
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#151689]
Datum
15. Juli 2019 15:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 15.07.2019. Ich deute Ihren Antrag insofern, dass Sie Informationen über die bei den Kontrollen festgestellten Verstößen und die von uns getroffenen Maßnahmen begehren. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich um Rückmeldung. Für diese Informationen hat eine Anhörung der betroffenen Betriebe zu erfolgen, was nach § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG eine Bearbeitungsfrist von zwei Monaten zu Folge hat. Neben Ihrem Antrag ist eine Vielzahl ähnlicher Anträge eingegangen. Alle Anträge werden geprüft und beschieden. Es ist jedoch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehen Regelfristen eingehalten werden können. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages ab. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. August 2019
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
ergebns-marinello-cux_geschwaerzt.pdf
341,1 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.