Kontrollbericht zu Marktkauf Getränkecenter, Bielefeld

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Marktkauf Getränkecenter
Artur-Ladebeck-Straße 81
33617 Bielefeld

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Januar 2019
  • Frist
    2. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Karlheinrich Winkelmann
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Karlheinrich Winkelmann
Betreff
Kontrollbericht zu Marktkauf Getränkecenter, Bielefeld [#52959]
Datum
29. Januar 2019 00:11
An
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Marktkauf Getränkecenter Artur-Ladebeck-Straße 81 33617 Bielefeld 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karlheinrich Winkelmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Karlheinrich Winkelmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Karlheinrich Winkelmann
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrte/r Antragsteller/in hiermit möchte ich den Eingang ihres Antrags nach Verbraucherinformationsgesetz b…
Von
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Marktkauf Getränkecenter, Bielefeld [#52959]
Datum
29. Januar 2019 07:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte/r Antragsteller/in hiermit möchte ich den Eingang ihres Antrags nach Verbraucherinformationsgesetz bestätigen. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrte Antragstellerin / sehr geehrter Antragsteller, Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie …
Von
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu Marktkauf Getränkecenter, Bielefeld [#52959]
Datum
31. Januar 2019 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrte Antragstellerin / sehr geehrter Antragsteller, Ihre Anfrage ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebes, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängern kann (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Sie haben der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten, insbesondere an den betroffenen Betrieb, gemäß Artikel 21 DSGVO ausdrücklich widersprochen. Ich weise Sie darauf hin, dass § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG vorsieht, dass die Behörde auf Nachfrage des Dritten (also des betroffenen Betriebes) den Namen und die Anschrift des Antragstellers offenlegt. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrte Antragstellerin / sehr geehrter Antragsteller, Sie haben der Weitergabe Ihrer persönlichen personenb…
Von
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Marktkauf Getränkecenter, Bielefeld [#52959]
Datum
4. November 2019 09:44
Status

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrte Antragstellerin / sehr geehrter Antragsteller, Sie haben der Weitergabe Ihrer persönlichen personenbezogenen Daten auf Antrag an den angesprochenen Betrieb widersprochen und stützen sich hierbei auf Art. 21 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ich weise Sie darauf hin, dass ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO vorliegend ausgeschlossen ist. Nach § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG hat der Dritte (hier der angefragte Betrieb) auf Nachfrage einen Rechtsanspruch auf Bekanntgabe von Namen und Anschrift des Antragstellers. Dies ist als rechtliche Vorschrift im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO zu verstehen. Ein Widerspruch auf der Grundlage von Art. 21 DSGVO ist dagegen nur im Anwendungsbereich des Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e und f DSGVO zulässig. Eine solche Datenverarbeitung ist im vorliegenden Fall nicht gegeben und der Widerspruch somit nicht zulässig. Insbesondere hat der Betrieb zwischenzeitlich ausdrücklich die Bekanntgabe Ihrer personenbezogenen Daten gefordert. Insofern bitte ich Sie um Mitteilung bis zum 15.11.2019, ob Sie unter diesem Gesichtspunkt Ihren Antrag weiter aufrechterhalten wollen oder Ihren Antrag zurücknehmen. Sollte ich von Ihnen keine Rückmeldung erhalten, sehe ich Ihren Antrag als erledigt an; eine weitere Bearbeitung wird dann nicht mehr stattfinden. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Trinczek, Martina (530.13) möchte die Nachricht "Kontrollbericht zu Marktkauf Getränkecenter, Bielefeld [#529…
Von
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Rückruf: Kontrollbericht zu Marktkauf Getränkecenter, Bielefeld [#52959]
Datum
4. November 2019 10:34
Status
Trinczek, Martina (530.13) möchte die Nachricht "Kontrollbericht zu Marktkauf Getränkecenter, Bielefeld [#52959]" zurückrufen.

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Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Winkelmann, infolge Ihres o. g. Antrags hat der betroffene Betrieb von meiner Behörde die Offe…
Von
Stadt Bielefeld - Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Marktkauf Getränkecenter, Bielefeld [#52959]
Datum
4. November 2019 10:50
Status
Sehr geehrter Herr Winkelmann, infolge Ihres o. g. Antrags hat der betroffene Betrieb von meiner Behörde die Offenlegung Ihrer Identität gefordert. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG dem/der von Ihrer Anfrage betroffenen Lebensmittelunternehmer/in auf dessen/deren Verlangen hin Ihre Personalien (Name, Anschrift) zwingend mitzuteilen sind. Dem steht auch Art. 21 DSGVO nicht entgegen; dort heißt es in Abs. 1 S. 2: "Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen." Letzteres trifft hier zu, da der durch § 5 Abs. 2 S. 4 VIG gewährte Rechtsanspruch des/der Beteiligten zu wahren ist. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie bis zum 15.11.19 um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag nach dem VIG dennoch aufrecht erhalten möchten. Erst wenn Sie dies bestätigt haben, kann die weitere Bearbeitung Ihres Antrags erfolgen. Meine E-Mail von heute 09.44 h bitte ich als gegenstandslos zu betrachten. Mit freundlichen Grüßen