Kontrollbericht zu McDonald's, Berlin

1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:

McDonald's
Kantstraße 111a
10627 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine.

Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu McDonald's, Berlin [#245668]
Datum
6. April 2022 13:55
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: McDonald's Kantstraße 111a 10627 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245668/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Eingangsbestätigung mit Veröffentlichungswarnungsgeschwurbel
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Via
Briefpost
Betreff
Datum
22. April 2022
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung mit Veröffentlichungswarnungsgeschwurbel
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Bescheid über falschen Anfragezeitraum
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. September 2022
Status
Warte auf Antwort
Bescheid über falschen Anfragezeitraum
<< Anfragesteller:in >>
AW: [#245668]
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu McDonald's, B…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#245668]
Datum
28. September 2022 11:17
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu McDonald's, Berlin“ vom 06.04.2022 (#245668) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 142 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch PER FAX Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Abteilung Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangel…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
28. September 2022
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Status
PER FAX Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Abteilung Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten Ordnungsamt - Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht - Sehr geehrte Damen und Herren, inzwischen habe ich Sie so oft auf den falschen Anfragezeitraum in Ihren Schreiben hingewiesen, dass es langsam angekommen sein müsste. Ihrem Bescheid vom 08.09.2022 zu meiner VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu McDonald's, Berlin [#245668]" widerspreche ich. Begründung: Ich habe NICHT die letzten beiden amtlichen Betriebskontrollen angefragt. Ich habe die 5 vergangenen Jahre angefragt. Mit freundlichen Grüßen,
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
AW: [#245668] Sehr << Antragsteller:in >> die angefragten Informationen befinde sich momentan auf dem…

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> die angefragten Informationen befinde sich momentan auf dem Postweg zu Ihnen. Sollte bis zum Ende der nächsten Woche kein Brief bei Ihnen eingehen, bitte ich Sie dies mir mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Überwiegend geschwärzte Auskunft: - Kontrolle 08.05.2018: 3 Mängel, davon 2 geschwärzt Als Bonus schwurbelt die …
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Via
Briefpost
Betreff
Datum
28. September 2022
Status
Warte auf Antwort
Überwiegend geschwärzte Auskunft: - Kontrolle 08.05.2018: 3 Mängel, davon 2 geschwärzt Als Bonus schwurbelt die Behörde noch davon, dass von den Feststellungen nicht auf Hygienemängel geschlossen werden kann und warnt vor der einer Veröffentlichung bei FragDenStaat.
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch PER FAX Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Abteilung Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangel…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
28. September 2022
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Status
PER FAX Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Abteilung Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten Ordnungsamt - Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht - Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihre Auskunft vom 26.09.2022 zu meiner VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu McDonald's, Berlin [#245668]" lege ich Widerspruch ein. Begründung: Mit Ihren Schwärzungen versuchen Sie Verstöße des überprüften Betriebes zu vertuschen. Damit verletzen Sie meine Rechte nach dem VIG. Ich fordere Sie auf, mir unverzüglich ungeschwärzte Kontrollberichte zuzusenden. Ich bitte um Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Eingangsbestätigung der beiden Widersprüche (Anfragezeitraum, Schwärzungen) und Frage zu Aufrechterhaltung bzgl. A…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Via
Briefpost
Betreff
Datum
10. Oktober 2022
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Eingangsbestätigung der beiden Widersprüche (Anfragezeitraum, Schwärzungen) und Frage zu Aufrechterhaltung bzgl. Anfragezeitraum.

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<< Anfragesteller:in >>
Antwort PER FAX Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Abteilung Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegen…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
17. Oktober 2022
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Status
PER FAX Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf Abteilung Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten Ordnungsamt - Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht - Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 05.10.2022. Mein Widerspruch bzgl. des Anfragezeitraums hat sich erledigt. An meinem Widerspruch bzgl. der unzulässigen Schwärzungen halte ich fest. Ich bitte um Eingangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,