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Kontrollbericht zu McDonald's, Papenburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
McDonald's
Deverweg 45
26871 Papenburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    8. August 2020
  • Frist
    7. September 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann ha…
An Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu McDonald's, Papenburg [#194839]
Datum
8. August 2020 18:54
An
Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: McDonald's Deverweg 45 26871 Papenburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 194839 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194839/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherschutzgesetz Sehr geehrte<Information-entfernt> bezüglich Ihrer Anfrage na…
Von
Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherschutzgesetz
Datum
17. August 2020 09:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> bezüglich Ihrer Anfrage nach dem Verbraucherschutzgesetz vom 08.08.2020 hatte ich Ihnen einen Brief geschrieben, und zwar an die dort genannte Anschrift. Dieser Brief kam nunmehr mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" zurück. Bitte teilen Sie mir Ihre korrekte Postanschrift mit. Der Antrag kann ansonsten nicht bearbeitet werden. Freundliche Grüße

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Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Ihr Antrag auf Informationsgewährung nach dem VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> am 08.08.2020 stellten…
Von
Landkreis Emsland - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
Ihr Antrag auf Informationsgewährung nach dem VIG
Datum
20. August 2020 15:49
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> am 08.08.2020 stellten Sie den Antrag auf Informationsgewährung über lebensmittelrechtliche Kontrollen des Mc Donalds` in Papenburg nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) . Ein Schreiben an Sie kam mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" zurück. Zudem antworteten Sie nicht auf meine e-mail vom 17.08.2020. Somit ist es mir nicht möglich, den Antrag zu bearbeiten. Sollte ich von Ihnen keine weitere Nachricht erhalten sehe ich den Antrag als erledigt an. Freundliche Grüße
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.