Kontrollbericht zu MCR Imbiss, Reinfeld

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
MCR Imbiss
Bahnhofstraße 19
23858 Reinfeld

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. Juli 2021
  • Frist
    28. August 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die beiden le…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu MCR Imbiss, Reinfeld [#225575]
Datum
26. Juli 2021 17:02
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: MCR Imbiss Bahnhofstraße 19 23858 Reinfeld 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225575/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmi…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu MCR Imbiss, Reinfeld [#225575]
Datum
27. Juli 2021 16:40
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
18,7 KB


Sehr Antragsteller/in die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Stormarn. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Mit Ihrem Antrag haben Sie der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an einen Dritten ausdrücklich widersprochen. Nach § 11 LDSG SH steht Ihnen jedoch kein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 der DSGVO zu, da eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Nach § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG hat die informationspflichtige Behörde einem zu beteiligenden Dritten auf dessen Nachfrage Namen und Anschrift des Antragstellers offen zu legen. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Zudem verarbeiten auch wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/GesundheitVerbraucherschutz/Verbraucherschutz/Service/Datenschutz/documents/Ds_Antrag_Vig_Wsp.html Bitte lesen Sie sich die Datenschutzerklärung gründlich durch und teilen Sie uns im Anschluss mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Mein Antrag soll unter diesen Datenschutzrechtlichen Voraussetzungen aufrechterhalt…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu MCR Imbiss, Reinfeld [#225575]
Datum
27. Juli 2021 17:10
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Mein Antrag soll unter diesen Datenschutzrechtlichen Voraussetzungen aufrechterhalten werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225575/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Informationsgewährung nach dem Verbraucherinfor…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
13. September 2021 13:01
Status
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG); Mein Bescheid vom 19.08.2021      Sehr Antragsteller/in entsprechend meines Bescheides vom 19.08.2021 gewähre ich Ihnen hiermit folgende Informationen i.S.d. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) VIG über den Betrieb "MCR Imbiss, Bahnhofstraße 19, 23858 Reinfeld (Holstein)": Die beiden letzten amtlichen lebensmittelrechtlichen Kontrollen fanden am 28.05.2020 und am 21.07.2020 statt. Mit freundlichen Grüßen