Kontrollbericht zu Meliz, Dresden

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Meliz
F.-C.-Weiskopf-Platz 4
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    26. Januar 2019
  • Frist
    30. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landeshauptstadt Dresden - Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Meliz, Dresden [#50806]
Datum
26. Januar 2019 19:44
An
Landeshauptstadt Dresden - Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Meliz F.-C.-Weiskopf-Platz 4 01187 Dresden 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: GB 3/36/2-29 Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit bestätige ich, dass ich den Antrag auf Informat…
An Landeshauptstadt Dresden - Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Meliz, Dresden [#50806]
Datum
19. Februar 2019 21:15
An
Landeshauptstadt Dresden - Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: GB 3/36/2-29 Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit bestätige ich, dass ich den Antrag auf Informationsgewährung aufrechterhalte. Ich stimme ausdrücklich der Weitergabe meines Namens und Adresse an Dritte im Sinne des Antrages gemäß § 5 Abs. 2 VIG zu. Vielen Dank für Ihre ausführliche Erklärung des weiteren Ablaufes. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 50806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Meliz, Dresden“ vom 26.01.2…
An Landeshauptstadt Dresden - Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Meliz, Dresden [#50806]
Datum
1. April 2019 20:47
An
Landeshauptstadt Dresden - Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Meliz, Dresden“ vom 26.01.2019 (#50806) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 50806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Dresden - Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Ihr Informationsbegehren nach § Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Von
Landeshauptstadt Dresden - Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Informationsbegehren nach § Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
10. April 2019
Status
Warte auf Antwort
1,3 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Informationsbegehren nach § Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#50806] Sehr geehrteAntragsteller/…
An Landeshauptstadt Dresden - Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Informationsbegehren nach § Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#50806]
Datum
12. Mai 2019 18:11
An
Landeshauptstadt Dresden - Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Bitte informieren Sie mich über den Stand meiner Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Meliz, Dresden“ vom 26.01.2019 (#50806) - Ihr Zeichen: (GB 3/36/2-29 #50806). Gemäß ihres Schreibens und § 5 Abs. 4 VIG räumen Sie dem Schnellrestaurant einen "ausreichenden Zeitraum zur Einlegung von Rechtsbehelfen" ein und schreiben, dass der Zeitraum nicht mehr als 14 Tage betragen sollte. Dem wurde ja jetzt, einen Monat später, genüge getan - oder hat Meliz eine Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht? Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 50806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landeshauptstadt Dresden - Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Ihr Antrag nach dem VIG Nr. 5806 - Informationszugang
Von
Landeshauptstadt Dresden - Geschäftsbereich Ordnung und Sicherheit - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem VIG Nr. 5806 - Informationszugang
Datum
13. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,4 MB