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Kontrollbericht zu MEM - Open Kitchen, Hamburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
MEM - Open Kitchen
22299 Hamburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    24. Februar 2019
  • Frist
    27. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr <Information-entfernt> Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist h…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Ihre Anfrage nach dem VIG; Az.: 71/19 / Kontrollbericht zu MEM - Open Kitchen, Hamburg [#43890]
Datum
29. Januar 2019 08:53
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr <Information-entfernt> Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist hier eingegangen. Eingangsdatum: 18.01.2019 Vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung beabsichtigt das Bezirksamt, Ihnen Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Prüfungen zu geben (Routinekontrollen, Nachkontrollen, Anlasskontrollen). Soweit Sie in Ihrer Anfrage Ihre vollständige Anschrift nicht angegeben haben, bitten wir Sie, dieses nachzuholen. Ihre Anschrift ist zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich, weil die Beantwortung aus Datenschutzgründen ausschließlich per Briefpost erfolgen wird. Zudem haben Sie erklärt, mit der Weitergabe Ihrer Daten (Name, Anschrift) nicht einverstanden zu sein (Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung). Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunftserteilung gemäß § 5 VIG anhören wird und gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten ist, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Sie werden deshalb um Mitteilung – innerhalb einer Woche – gebeten, ob Sie den Antrag dennoch aufrechterhalten wollen. Ersatzweise legen Sie bitte Ihre Gründe dar, die den Widerspruch rechtfertigen. Ihre Antwort per E-Mail wird erbeten an: <<E-Mail-Adresse>> Die Bearbeitung Ihres Antrags wird bis dahin zurückgestellt. Neben Ihrer Anfrage sind eine Vielzahl ähnlicher Anfragen eingegangen. Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 VIG sind diese Anfragen in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden. Im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Alle Anfragen werden geprüft und beschieden. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Im Übrigen weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Auskunft nach dem VIG voraussichtlich gebührenfrei erfolgen wird (§ 7 Absatz 1 VIG). Dies gilt nicht für ein ggf. späteres Widerspruchsverfahren, soweit Ihr Antrag abzulehnen ist. Bezirksamt Hamburg-Nord Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Kümmellstraße 6 20249 Hamburg Fax: 040/4279-04016 Tel: 040/42804-6303
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
An Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem VIG; Az.: 71/19 / Kontrollbericht zu MEM - Open Kitchen, Hamburg [#43890]
Datum
29. Januar 2019 13:41
An
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43890 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr <Information-entfernt> Sie haben in dem Fall um Mitteilung gebeten, wenn der betroffene Dritte Ihre Da…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Ihre Anfrage nach dem VIG; Az.: 71/19 / Kontrollbericht zu MEM - Open Kitchen, Hamburg [#43890]
Datum
8. Februar 2019 07:31
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr <Information-entfernt> Sie haben in dem Fall um Mitteilung gebeten, wenn der betroffene Dritte Ihre Daten erfragt, um in der Folge zu entscheiden, ob Sie den Antrag weiter aufrechterhalten. Das Bezirksamt wird den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunftserteilung gemäß § 5 VIG anhören und ist gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Nachfrage Ihrer Daten nicht an Fristen gebunden ist und somit auch erfolgen kann, wenn Ihnen bereits eine Auskunft erteilt worden ist. Wenn Sie also auch zu einem späteren Zeitpunkt die Weitergabe Ihrer Daten nicht wünschen, kann das Bezirksamt dennoch auch später zur Herausgabe Ihrer Daten verpflichtet sein. Sie werden deshalb um Mitteilung – innerhalb einer Woche – gebeten, ob Sie den Antrag dennoch aufrechterhalten wollen. Ihre Antwort per E-Mail wird erbeten an: <<E-Mail-Adresse>> Die Bearbeitung Ihres Antrags wird bis dahin zurückgestellt. Bezirksamt Hamburg-Nord Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Kümmellstraße 6 20249 Hamburg Fax: 040/4279-04016 Tel: 040/42804-6303
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte meinen Antrag aufrecht und erkläre mich mit der Weitergabe meiner Daten …
An Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem VIG; Az.: 71/19 / Kontrollbericht zu MEM - Open Kitchen, Hamburg [#43890]
Datum
8. Februar 2019 08:57
An
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich halte meinen Antrag aufrecht und erkläre mich mit der Weitergabe meiner Daten einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 43890 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu MEM - Open Kitchen, Hamburg [#43890]
Datum
24. Februar 2019 17:40
An
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: MEM - Open Kitchen 22299 Hamburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr <Information-entfernt> Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist…
Von
Bezirksamt Hamburg-Nord - Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Ihre Anfrage nach dem VIG; Az.: 162/19 / Kontrollbericht zu MEM - Open Kitchen, Hamburg [#43890]
Datum
25. Februar 2019 09:04
Status
Anfrage abgeschlossen

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr <Information-entfernt> Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) ist hier eingegangen. Eingangsdatum: 24.02.2019 Vorbehaltlich der rechtlichen Prüfung beabsichtigt das Bezirksamt, Ihnen Auskunft über die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Prüfungen zu geben (Routinekontrollen, Nachkontrollen, Anlasskontrollen). Soweit Sie in Ihrer Anfrage Ihre vollständige Anschrift nicht angegeben haben, bitten wir Sie, dieses nachzuholen. Ihre Anschrift ist zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags erforderlich, weil die Beantwortung aus Datenschutzgründen ausschließlich per Briefpost erfolgen wird. Sie haben in der Anfrage erklärt, dass Sie eine Mitteilung wünschen falls der betroffene Dritte nach Ihren Daten fragt, um zu entscheiden, ob Sie den Antrag weiter aufrechterhalten. Es wird darauf hingewiesen, dass das Bezirksamt den von Ihnen benannten Betrieb vor Auskunftserteilung gemäß § 5 VIG anhören wird und gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten ist, Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Diese Nachfrage ist nicht an Fristen gebunden und kann somit auch erfolgen, wenn Ihnen bereits eine Auskunft erteilt worden ist. Wenn Sie also auch zu einem späteren Zeitpunkt die Weitergabe Ihrer Daten nicht wünschen, kann das Bezirksamt dennoch auch später zur Herausgabe Ihrer Daten verpflichtet sein. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Sie nicht gesondert informieren werden, wenn gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG ein Antrag von dem betroffenen Betrieb zur Weitergabe ihrer Daten gestellt wird. Sie werden deshalb um Mitteilung – innerhalb einer Woche – gebeten, ob Sie den Antrag dennoch aufrechterhalten wollen. Ihre Antwort per E-Mail wird erbeten an: <<E-Mail-Adresse>> Die Bearbeitung Ihres Antrags wird bis dahin zurückgestellt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nach der Antragstellung des betroffenen Betriebes bezüglich der Herausgabe Ihrer Daten, Sie nicht erneut kontaktieren werden. Neben Ihrer Anfrage sind eine Vielzahl ähnlicher Anfragen eingegangen. Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 VIG sind diese Anfragen in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden. Im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Alle Anfragen werden geprüft und beschieden. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Im Übrigen weist das Bezirksamt darauf hin, dass die Auskunft nach dem VIG voraussichtlich gebührenfrei erfolgen wird (§ 7 Absatz 1 VIG). Dies gilt nicht für ein ggf. späteres Widerspruchsverfahren, soweit Ihr Antrag abzulehnen ist. Bezirksamt Hamburg-Nord Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt Kümmellstraße 6 20249 Hamburg Fax: 040/4279-04016 Tel: 040/42804-6303
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.