Kontrollbericht zu Mensa, Essen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Mensa
Universitätsstraße 2
45141 Essen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    1. Mai 2020
  • Frist
    6. Juni 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Mensa, Essen [#185776]
Datum
1. Mai 2020 11:48
An
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Mensa Universitätsstraße 2 45141 Essen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185776 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 01.05.2020. Vorsorglich möc…
Von
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mensa, Essen [#185776]
Datum
4. Mai 2020 06:28
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 01.05.2020. Vorsorglich möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich neben Ihrer Anfrage eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalte. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist allerdings nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Alle weiteren Verfahrensschriftstücke erhalten Sie per Briefpost an die von Ihnen genannte Anschrift. Ich weise darauf hin, dass die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten sowie sonstige überlassene Informationen ausschließlich zur Prüfung und Bearbeitung Ihrer Anfrage bzw. Ihres Anliegens verwendet werden. Weitergehende Informationen, insbesondere zu Ihren Rechten als Betroffene/r finden Sie hier: https://www.essen.de/leben/umwelt/Daten… Mit freundlichen Grüßen
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Meine VIG-Anfrage vom 01.05.2020 (Mensa Universität) - hier: Ihre Antwort vom 05.05.2020 Sehr geehrteAntragsteller…
An Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Meine VIG-Anfrage vom 01.05.2020 (Mensa Universität) - hier: Ihre Antwort vom 05.05.2020
Datum
7. Mai 2020
An
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für die rasche Antwort in der Sache. Gestatten Sie mir zwei Nachfragen. 1) Im Anschreiben findet sich die Aussage: „Eine Veröffentlichung unserer Anschreiben und der Berichte oder Weitergabe an Dritte ist unzulässig“. Könnten Sie bitte die entsprechende Rechtsnorm nennen, auf die Sie diese Aussage stützen? 2) Unter der Annahme, dass hierzu keine anwendbare Rechtsnorm existiert, könnte man den Hinweis als Verwaltungsakt interpretieren. Da das Schriftstück diesen Anforderungen jedoch nicht genügt, gehe ich recht in der Annahme das es keinen Verwaltungsakt darstellt? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Wtr: Meine VIG-Anfrage vom 01.05.2020 (Mensa Universität) - hier: Ihre Antwort vom 05.05.2020 Sehr geehrteAntragst…
An Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Wtr: Meine VIG-Anfrage vom 01.05.2020 (Mensa Universität) - hier: Ihre Antwort vom 05.05.2020
Datum
14. Mai 2020
An
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in sicherlich konnte die Beantwortung meiner Anfrage vom 07. Mai 2020 bisher aus Zeitgründen noch nicht erfolgen. Ich erlaube mir daher mit dieser Email Sie an die Email zu erinnern und bitte um entsprechende Auskünfte. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
AW: Meine VIG-Anfrage vom 01.05.2020 (Mensa Universität) - hier: Ihre Antwort vom 05.05.202 Sehr geehrteAntragstel…
Von
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
AW: Meine VIG-Anfrage vom 01.05.2020 (Mensa Universität) - hier: Ihre Antwort vom 05.05.202
Datum
15. Mai 2020
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne beantworten wir Ihnen Ihre Nachfragen: Zu Ihrer ersten Frage: Dies ergibt sich aus dem Sinn und Zweck des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) sowie dem Regelungszusammenhang (insbesondere mit anderen Vorschriften wie z.B. § 40 Abs. 1a Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch). Der Auskunftsanspruch des VIG ist als individueller antragsgebundener Informationsanspruch ausgebildet. Die Rechtslage im Bereich des VIG im Zusammenhang mit der Internetplattform „Topf Secret“ ist nicht abschließend geklärt; die Verwaltungsgerichte urteilen hier sehr unterschiedlich. Der von Ihnen angesprochene Hinweis in meinem Schreiben vom 05.05.2020 spielt daher insbesondere dann eine Rolle, wenn es sich um eine Auskunft handelt, die für den Betrieb, der von der Anfrage betroffen ist, belastend ist. Belastend ist eine Auskunftserteilung dann, wenn bei einer Kontrolle Verstöße festgestellt und diese dem Antragssteller mitgeteilt werden sollen. In einem solchen Fall handelt sich um einen Verwaltungsakt (s. dazu auch weiter unten) mit Drittwirkung, da eine dritte Person (betroffener Betrieb, über den die Auskünfte verlangt werden) von dem Auskunftsersuchen betroffen ist. Es ist nicht abschließend geklärt, ob überhaupt ein Auskunftsanspruch besteht, sofern der VIG-Antrag über die Internetplattform „Topf Secret“ gestellt wurde. Zudem ist nicht klar, ob eine Veröffentlichung der behördlichen Schreiben/ Kontrollberichte erlaubt oder aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu unterbleiben hat. Teilweise wird auch vertreten, dass der betroffene Betrieb ggf. zivilrechtliche Unterlassungsansprüche gegen den Veröffentlicher/ die Plattform „Topf Secret“ geltend machen kann. Es wird in einem solchen Fall zudem die Auffassung vertreten, dass die Personen, die die Kontrollberichte bzw. die behördlichen Schreiben veröffentlichen, für die Richtigkeit der Informationen in dem Sinne verantwortlich sind, dass sie sie korrigieren müssen sofern sich herausstellt, dass Informationen nicht korrekt sind oder Mängel beseitigt wurden. Zu Ihrer zweiten Frage: Bei meinem Schreiben vom 05.05.2020 handelt es sich um einen begünstigenden Verwaltungsakt im Sinne des § 35 S. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW, durch den Ihnen die Ergebnisse der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Kontrollen bekanntgegeben wurden. Auch wenn Ihnen damit lediglich eine Auskunft erteilt wurde, hat das Schreiben Verwaltungsakt-Qualität. Der Hinweis am Ende des Schreibens ist allerdings nicht als Untersagung oder Anordnung und in dem Sinne für Sie belastend zu verstehen. Ich hoffe Ihnen damit Ihre Rückfragen ausreichend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Aw: Meine VIG-Anfrage vom 01.05.2020 (Mensa Universität) - hier: Ihre Antwort vom 05.05.2020_20200514 Sehr geehrte…
An Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
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Via
Briefpost
Betreff
Aw: Meine VIG-Anfrage vom 01.05.2020 (Mensa Universität) - hier: Ihre Antwort vom 05.05.2020_20200514
Datum
23. Mai 2020
An
Stadt Essen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre ergänzenden Ausführungen. Sie gehen selber darauf ein, dass hier sehr unterschiedliche Rechtsauffassungen und auch Rechtssprechungen existieren. Ich würde mich daher freuen, wenn die Stadt Essen zukünftig mit einer geeigneteren Formulierung diesem Umstand gerecht werden würde. Mit freundlichen Grüßen