Kontrollbericht zu Mensa Griebnitzsee, Potsdam

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Mensa Griebnitzsee
August-Bebel-Straße 89
14482 Potsdam

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Februar 2019
  • Frist
    9. April 2019
  • 4 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Mensa Griebnitzsee, Potsdam [#55986]
Datum
6. Februar 2019 14:25
An
Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Mensa Griebnitzsee August-Bebel-Straße 89 14482 Potsdam 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Mensa Griebnitzsee, Potsdam…
An Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung Details
Von
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Betreff
AW: Kontrollbericht zu Mensa Griebnitzsee, Potsdam [#55986]
Datum
9. April 2019 12:18
An
Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Mensa Griebnitzsee, Potsdam“ vom 06.02.2019 (#55986) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 55986 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung
Kein Nachrichtentext
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Antwort zu Aktenzeichen 3862-06-02-2019-VIG [#55986] Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf meinen Antrag …
An Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung Details
Von
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Betreff
Antwort zu Aktenzeichen 3862-06-02-2019-VIG [#55986]
Datum
22. Mai 2019 00:17
An
Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf meinen Antrag auf Informationszugang vom 06.02.2019 unter Ihrem Aktenzeichen 3862-06-02-2019-VIG baten Sie in Ihrem Schreiben vom 06.05.2019 um die Übermittlung der Beweggründe und Zwecke des Antrags. §2 Abs 1 VIG gewährt freien Zugang zu diesen Daten. Ich möchte deshalb zu den Beweggründen des Antrages keine Aussage treffen und bitte Sie darum, den Antrag in der ursprünglichen Form weiterhin zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 55986 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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AW: Antwort zu Aktenzeichen 3862-06-02-2019-VIG [#55986] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheits…
An Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung Details
Von
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Betreff
AW: Antwort zu Aktenzeichen 3862-06-02-2019-VIG [#55986]
Datum
4. August 2019 15:57
An
Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Mensa Griebnitzsee, Potsdam“ vom 06.02.2019 (#55986) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 118 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 55986 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung
Kein Nachrichtentext
Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung
Kein Nachrichtentext
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Kein Nachrichtentext
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Widerspruch gegen den Bescheid zum Antrag auf Informationszugang nach VIG [#55986] Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung Details
Von
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Betreff
Widerspruch gegen den Bescheid zum Antrag auf Informationszugang nach VIG [#55986]
Datum
28. Oktober 2019 14:26
An
Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhebe ich Widerspruch gegen ihren Bescheid vom 30.09.2019 unter dem Aktenzeichen [geschwärzt] Sie geben an, dass eine Herausgabe von geringfügigen Beanstandungen die Berufsfreiheit des betroffenen Unternehmens nach Artikel 12 GG verletzen. Dies widerspricht der aktuellen rechtlichen Einschätzung: "Für die rechtliche Beurteilung des Informationsantrags unbeachtlich ist, ob die von der Behörde festgestellten Abweichungen erheblich sind. Eine Erheblichkeitsschwelle sieht § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VIG nicht vor. Die Informationsherausgabe hat also auch dann zu erfolgen, wenn nur „geringfügige“ oder „mittelschwere“, aber dennoch unzulässige Ab- weichungen festgestellt wurden (VG Mainz, Beschluss vom 5. April 2019 – 1 L 103/19.MZ). Die Annahme einer Erheblichkeitsschwelle wäre mit dem Leitbild des mündigen Verbrauchers, dass dem VIG zugrunde liegt (BT-Drs. 16/5404, S. 7), nicht zu vereinbaren. Diesem Leitbild entsprechend ist es den Verbrauchern überlassen, die offen gelegten Informationen einzuordnen und zu entscheiden, welche Konsequenzen sie hieraus für künftige Konsumentscheidungen ziehen. Den Verbrauchern nur Informationen über aus Behördensicht „erhebliche“ unzulässige Abweichungen zukommen zu lassen, wäre eine Bevormundung der Verbraucher und zudem mit dem Gesetzesanliegen zur Verbesserung der Markttransparenz und des Verbraucherschutzes sowohl vor Gesundheitsschä- den als auch vor Täuschung (§ 1VIG) nicht vereinbar." Quelle: https://fragdenstaat.de/dokumente/93-rechtsgutachten-zu-topf-secret-von-geulen-klinger/ Da es sich bei den angefragten Informationen im vorliegenden Fall nicht um Verstöße im Sinne von §40 Abs. 1a LFGB handelt, sind die anderen von Ihnen genannten Gründe hinfällig. Ich bitte deshalb weiterhin um die Herausgabe der angefragten Informationen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 55986 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
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AW: Widerspruch gegen den Bescheid zum Antrag auf Informationszugang nach VIG [#55986] Sehr geehrteAntragsteller/i…
An Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widerspruch gegen den Bescheid zum Antrag auf Informationszugang nach VIG [#55986]
Datum
29. Oktober 2019 19:59
An
Stadtverwaltung Potsdam - FB Soziales, Gesundheit und Umwelt - Arbeitsgruppe Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf meine Nachricht vom 28.10.2019 möchte ich darauf hinweisen, dass es sich lediglich um eine Zusendung vorab per E-Mail handelte. Sie erhalten das Widerspruchsschreiben in Kürze per Fax. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 55986 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/r/55986

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