Kontrollbericht zu Mensa, Kleve

1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:

Mensa
Sommerdeich 15
47533 Kleve

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine.

Meine Anfrage umfasst auch alle Ihnen bekannten Kontroll- bzw. Untersuchungsergebnisse anderer Behörden/Labore.

Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen.

Bitte geben Sie immer die Anfragenummer an.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Juli 2022
  • Frist
    30. August 2022
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Mensa, Kleve [#255720]
Datum
27. Juli 2022 11:37
An
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Mensa Sommerdeich 15 47533 Kleve 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich. 3. Sofern in den vergangenen 5 Jahren nicht mindestens zwei lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen stattfanden, bitte ich um Mitteilung der beiden letzten Kontrolltermine. Meine Anfrage umfasst auch alle Ihnen bekannten Kontroll- bzw. Untersuchungsergebnisse anderer Behörden/Labore. Wenn meine Daten an den betreffenden Betrieb weitergeben werden, möchte ich von ihnen schriftlich darüber informiert werden, auch wenn dies nach Abschluss meiner Anfrage erfolgt. Bitte bestätigen Sie mir das zur Vermeidung von Nachfragen. Bitte geben Sie immer die Anfragenummer an.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255720/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 27.07.2022 Guten …
Von
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Mensa, Kleve [#255720]
Datum
28. Juli 2022 07:42
Status
Warte auf Antwort
Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 27.07.2022 Guten Tag, Ihre Anfrage vom 27.07.2022 ist bei mir eingegangen. Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ich möchte Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich weiteren Schriftverkehr in dieser Sache ausschließlich in Papierform auf dem Postweg übersende. Zu diesem Zweck teilen Sie mir bitte Ihre Postanschrift mit, soweit noch nicht geschehen. Die weitere Bearbeitung kann nur erfolgen, wenn Sie Ihre vollständige Postanschrift übermitteln. Ich bitte Sie den beigefügten Vordruck auszufüllen und unterschrieben im Original an mich zurückzusenden. Mit diesem Vordruck erklären Sie sich mit der Speicherung Ihrer Personendaten nach den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung einverstanden. Ohne Speicherung Ihrer Daten ist eine Bearbeitung Ihrer Anfrage leider nicht möglich. Eine Erklärung per E-Mail ist nicht ausreichend. Die daraus entstehende Verzögerung ist durch mich nicht zu vertreten und kann daher zu einer entsprechend längeren Bearbeitungsdauer Ihres Antrages führen. Eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages kann erst erfolgen, wenn die Erklärung bei mir eingeht. Ich weise Sie abschließend darauf hin, dass ich gegebenenfalls den betroffenen Betrieb schriftlich anzuhören habe, was dann eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist auf zwei Monate zur Folge hätte (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes - VIG). Hierüber erhalten Sie ggf. gesondert schriftliche Information. Ihre Anfrage wird, unter der Voraussetzung, dass sie Ihre Postanschrift übermitteln und den beigefügten Vordruck unterschrieben zurücksenden, auf jeden Fall geprüft und beschieden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir den Vordruck per Briefpost zu. Mit freundlichen Grüßen, <…
An Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Kontrollbericht zu Mensa, Kleve [#255720]
Datum
28. Juli 2022 10:54
An
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir den Vordruck per Briefpost zu. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255720/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Zusendung der auszufüllenden Erklärung.
Von
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. August 2022
Status
Warte auf Antwort
Zusendung der auszufüllenden Erklärung.
<< Anfragesteller:in >>
Rücksendung Erklärung PER FAX Kreisverwaltung Kleve Fachbereich Gesundheit Abteilung Veterinärangelegenheiten und…
An Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Rücksendung Erklärung
Datum
15. August 2022
An
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Kreisverwaltung Kleve Fachbereich Gesundheit Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, anbei finden Sie die von Ihnen geforderte, ausgefüllte und unterschriebene Erklärung. M. E. ist diese "Einverständniserklärung" nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. a) rechtlich gar nicht notwendig, weil die Verarbeitung aufgrund eines berechtigten Interesses bzw. auch schon aus reiner Notwendigkeit gem. Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c), d) DSGVO (Abwicklung des Verwaltungsvorgangs durch die Behörde) bzw. Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f) DSGVO (Erfüllung der Informationspflichten gegenüber Dritten gem. §2 Absatz 2 Satz 4 VIG) erfolgt. Zur Klärung werde ich die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW anrufen. Mit freundlichen Grüßen,
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Auskunft: - Kontrolle am 17.04.2018: keine Mängel - Kontrolle am 11.01.2022: keine Mängel Die Formulierung der A…
Von
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
19. August 2022
Status
Warte auf Antwort
Auskunft: - Kontrolle am 17.04.2018: keine Mängel - Kontrolle am 11.01.2022: keine Mängel Die Formulierung der Auskunft lässt offen, ob im angefragten Zeiraum (5 Jahre) weitere Kontrollen durchgeführt wurden ("Die letzten beiden Kontrollen [...])".
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Auskunft PER FAX Kreisverwaltung Kleve Fachbereich Gesundheit Abteilung Veterinärangelegenheiten und Le…
An Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Auskunft
Datum
15. September 2022
An
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Status
PER FAX Kreisverwaltung Kleve Fachbereich Gesundheit Abteilung Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrer Auskunft vom 16.08.2022 zu meiner Anfrage "Kontrollbericht zu Mensa, Kleve [#255720]" schreiben sie von den letzten beiden Kontrollen. Diese Formulierung lässt offen, ob - in den angefragten vergangenen 5 Jahren nur 2 Kontollen stattfanden oder - versehentlich nur die letzten beiden Kontrollen angegeben wurde und ggf. weitere Kontollen existieren. Bitte konkretisieren Sie Ihre Auskunft entsprechend meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,

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BESCHWERDE Sehr geehrte Damen und Herren, meine Beschwerde richtete sich gegen den Kreis Kleve, Der Landrat, Gesu…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
BESCHWERDE
Datum
15. September 2022
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Beschwerde richtete sich gegen den Kreis Kleve, Der Landrat, Gesundheits- und Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung, Postfach 1552, 47515 Kleve (kurz: Behörde). Am 27.07.2022 habe ich bei der Behörde einen Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) gestellt. Am 28.07.2022 teilte mir die Behörde mit, dass sie meinen Antrag nur bearbeitet, wenn ich ihr per Briefpost eine ausgefüllte und unterschriebene Erklärung (Anlagen A1, A2) zusende. Am 15.08.2022 habe ich der Behörde eine ausgefüllte und von mir unterschriebene Erklärung per Fax übermittelt. Dabei habe ich ihr erläutert, dass die Erklärung rechtlich nicht erforderlich ist und ich hierzu die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen anrufen werde. Eine Einverständniserklärung ist nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. a) rechtlich gar nicht notwendig, weil die Verarbeitung aufgrund eines berechtigten Interesses bzw. auch schon aus reiner Notwendigkeit gem. Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c), d) DSGVO (Abwicklung des Verwaltungsvorgangs durch die Behörde) bzw. Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 lit. f) DSGVO (Erfüllung der Informationspflichten gegenüber Dritten gem. §2 Absatz 2 Satz 4 VIG) erfolgt. Nach meiner persönlichen, anekdotischen Erfahrung bzgl. VIG-Anfragen in NRW geht es der Behörde auch nicht um eine "Einverständniserklärung". Mutmaßlich möchte Sie damit nur Antragsteller:innen abschrecken. Bitte weisen Sie die Behörde an • grundsätzlich auf die Anforderung einer Einverständniserklärung zu verzichten. • meine Einverständniserklärung zu vernichten und mir dies verbindlich zu bestätigen. Sie dürfen der Behörde gegenüber meinen Namen mitteilen. Ich bitte um Zusendung der Korrespondenz mit der Behörde. Mit freundlichen Grüßen,