Kontrollbericht zu Metgerei Röhm, Mülheim an der Ruhr

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Metgerei Röhm
Duisburger Straße 224
45478 Mülheim an der Ruhr

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Januar 2019
  • Frist
    1. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Metgerei Röhm, Mülheim an der Ruhr [#53431]
Datum
30. Januar 2019 13:30
An
Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Metgerei Röhm Duisburger Straße 224 45478 Mülheim an der Ruhr 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 30.01.2019 ist bei mir eingegangen. Sie haben den Zugang zu Inf…
Von
Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Metgerei Röhm, Mülheim an der Ruhr [#53431]
Datum
1. Februar 2019 10:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 30.01.2019 ist bei mir eingegangen. Sie haben den Zugang zu Informationen bezüglich des Betriebs „“Metzgerei Röhm“, Duisburger Str. 224 in Mülheim an der Ruhr beantragt. Ihren Anspruch haben Sie auf die Bestimmungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz (UIG) sowie dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) gestützt. Da Ihre Anfrage ausschließlich auf Informationen nach Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch, - LFGB -) abzielt, werte ich Ihre Anfrage als Antrag im Sinne des VIG. In Ihrem Antrag ist Ihre Anschrift unvollständig und Ihr Name ist möglicherweise falsch angegeben. Bitte konkretisieren Sie Ihre Daten! Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG soll der Antrag den Namen und die Anschrift des Antragstellers enthalten. Fehlen im Antrag vollständige Angaben zur Person, ist eine sachgerechte Prüfung, inwieweit der Antrag missbräuchlich gestellt wurde, nicht möglich. Darüber hinaus hat der beteiligte Dritte – hier der Betreiber des Imbisses – gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG Anspruch darauf, den Namen und die Anschrift des Antragstellers zu erhalten. Darüber hinaus weise ich Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Schreiben vom 01.02.2019 hatte ich Sie gebeten, Ihren am 30.01.2019 gestellten …
Von
Stadt Mülheim an der Ruhr - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Metgerei Röhm, Mülheim an der Ruhr [#53431]
Datum
6. März 2019 10:16
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Schreiben vom 01.02.2019 hatte ich Sie gebeten, Ihren am 30.01.2019 gestellten Antrag hinsichtlich Ihrer persönlichen Daten zu vervollständigen, da sonst eine sachgerechte Prüfung des Ersuchens nicht möglich ist. Da die Konkretisierung Ihres Antrags ist bis heute nicht erfolgt ist, sehe ich die Angelegenheit als erledigt an! Mit freundlichen Grüßen