Kontrollbericht zu Metzgerei Brunner, Erlangen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Metzgerei Brunner
Nürnberger Straße 23
91052 Erlangen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Tobias Schneider
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung) Details
Von
Tobias Schneider
Betreff
Kontrollbericht zu Metzgerei Brunner, Erlangen [#189336]
Datum
18. Juni 2020 15:11
An
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Metzgerei Brunner Nürnberger Straße 23 91052 Erlangen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Schneider Anfragenr: 189336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189336/ Postanschrift Tobias Schneider << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Schneider
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Ihr Antrag vom 18.06.2020 Sehr geehrter Herr Schneider, bitte vervollständigen Sie Ihre Postanschrift. Mit freun…
Sehr geehrter Herr Schneider, bitte vervollständigen Sie Ihre Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Ihr Antrag vom 18.06.2020 Sehr geehrter Herr Schneider, wir müssen uns leider nochmals an Sie wenden. In der Nürn…
Sehr geehrter Herr Schneider, wir müssen uns leider nochmals an Sie wenden. In der Nürnberger Str. 23 in 91052 Erlangen gibt es keinen Betrieb der Metzgerei Brunner. Bitte konkretisieren Sie Ihre Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
Tobias Schneider
AW: Ihr Antrag vom 18.06.2020 [#189336] Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe miene Postanschrift hinzuge…
An Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung) Details
Von
Tobias Schneider
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 18.06.2020 [#189336]
Datum
22. Juni 2020 13:52
An
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich habe miene Postanschrift hinzugefügt. Die Metztgerei Brunner ist eine Metzgereikette in Erlangen, welche Filialen in der ganzen Stadt und Umgebung betreibt. Meine Anfrage bezieht sich nicht auf eine konkrete Filiale. Ich bin insbesondere interessiert an den Verhältnisssen in der Produktion. Nach Impessum der Homepage ist der Sitz der Firma: Metzgerei Brunner e.K. Inhaber Jürgen Brunner Vierzigmannstraße 11 << Adresse entfernt >> Ich bitte darum, meinen Antrag entsprechend auf die o.g. Adresse zu ändern. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Tobias Schneider Anfragenr: 189336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189336/ Postanschrift Tobias Schneider << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 18.06.2020 Sehr geehrter Herr Schneider, Ihr Antrag auf Inf…
Von
Stadt Erlangen - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz (Lebensmittelüberwachung)
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 18.06.2020
Datum
22. Juni 2020 14:18
Status
Sehr geehrter Herr Schneider, Ihr Antrag auf Informationsgewährung bezüglich des Betriebes Metzgerei Brunner, Vierzigmannstr. 11, << Adresse entfernt >> ist am 22.06.2020 vollständig und konkretisiert eingegangen. Ihrem Antrag kann leider nicht stattgegeben werden. Bei den beiden letzten Betriebskontrollen wurden keine nicht zulässigen Abweichungen festgestellt. Die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Verbraucherinformationsgesetz-VIG liegen somit nicht vor. Mit freundlichen Grüßen