Kontrollbericht zu Metzgerei Flach GmbH & Co. KG

Anfrage an: Landratsamt Würzburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Metzgerei Flach GmbH & Co. KG
Falkenstraße 5
97276 Margetshöchheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Februar 2021
  • Frist
    10. März 2021
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die…
An Landratsamt Würzburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Metzgerei Flach GmbH & Co. KG [#211625]
Datum
8. Februar 2021 10:20
An
Landratsamt Würzburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Metzgerei Flach GmbH & Co. KG Falkenstraße 5 97276 Margetshöchheim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 211625 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211625/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> statt den Kontrollbericht von der Behörde zu bekommen, erhielt ich ein Schreiben der…
An Landratsamt Würzburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Metzgerei Flach GmbH & Co. KG [#211625]
Datum
18. August 2021 11:18
An
Landratsamt Würzburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> statt den Kontrollbericht von der Behörde zu bekommen, erhielt ich ein Schreiben der Metzgerei FLACH. Ich frage mich also, wieso erhält der Betrieb meine Anschrift ? Es geht doch formal darum, dass eine Überprüfung der Hygieneverhältnnisse sehr wohl ein berechtigtes Interesse darstellt, weil mich das Thema direkt berührt als Gast. Statt dessen gibt die Behörde meine Adresse an den Betrieb weiter und ermöglicht so dessen Einflussnahme auf mich - lange bevor ich die Mängelliste erfahre. Das ist sicher nicht im Sinn des Bürgers. Wie also sehen Sie die Angelegenheit ? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 211625 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/211625/

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Landratsamt Würzburg
Sehr Antragsteller/in mit Schreiben vom 08.02.2021 haben wir Ihnen mitgeteilt, dass wir gem. § 5 Abs. 2 Satz 4 VI…
Von
Landratsamt Würzburg
Betreff
AW: [Extern] AW: Kontrollbericht zu Metzgerei Flach GmbH & Co. KG [#211625]
Datum
18. August 2021 13:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit Schreiben vom 08.02.2021 haben wir Ihnen mitgeteilt, dass wir gem. § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet sind, auf Verlangen des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Auf dieses Schreiben ist keine Rückmeldung Ihrerseits erfolgt. An dem ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens wurde daher festgehalten. Mit freundlichen Grüßen